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Bescheinigung Ehepartner*in im Folgejahre einspielen

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    Bescheinigung Ehepartner*in im Folgejahre einspielen

    Hallo zusammen,

    Ich habe letztes Jahr zum ersten Mal die ESt-Erkärung für mich und meinen Mann per Elster Online abgegeben. Mit Freischaltcode für mich.
    Nun wollte ich die Daten auch für 2021 übernehmen. Kann aber nur den Abrufcode meines Mannes erfassen. Und seine Daten sind auch da.
    Im Bereich " Bescheinigung anderer Personen " gibt es keine Möglichkeiten, für meine Daten etwas zu erfassen.

    Wie bekomme ich denn meine Daten abgerufen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    #2
    Hier kannst Du den Bescheinigungsabruf beantragen: https://www.elster.de/eportal/abrufcode-verwalten

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      #3
      Auf wen ist das Konto bei Mein ELSTER denn registriert ? Es gibt im Übrigen nur einen Abrufcode für ein Konto.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Da steht: Sie haben einen gültigen Abrufcode. Dieser wurde am 27.05.2021 beantragt.


        Mehr kann ich in diesem Bereich nicht machen, oder?

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Auf wen ist das Konto bei Mein ELSTER denn registriert ? Es gibt im Übrigen nur einen Abrufcode für ein Konto.
          Auf meinen Mann ist das Konto registriert.
          Ich habe von ihm einen Abrufcode. Mit diesem konnte ich seine Daten auch abrufen.
          Und für mich habe ich einen Freischaltcode. Der mir aber irgendwie nichts bringt.

          Kommentar


            #6
            Und für mich habe ich einen Freischaltcode. Der mir aber irgendwie nichts bringt.
            Der muss oder musste auch nur einmal eingegeben werden, nämlich für die Freischaltung. Wenn die erfolgreich war, bist du unter

            Bescheinigungen anderer Personen eingetragen. Für den Abruf gilt der Abrufcode des Kontos, es gibt nur einen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der muss oder musste auch nur einmal eingegeben werden, nämlich für die Freischaltung. Wenn die erfolgreich war, bist du unter

              Bescheinigungen anderer Personen eingetragen. Für den Abruf gilt der Abrufcode des Kontos, es gibt nur einen.
              Ja, das hatte ich auch so verstanden.
              Und im letzten Jahr war es auch kein Problem.
              Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich in diesem Jahr einfach bei den Bescheinigungen anderer Personen mich auswählen kann.
              Aber dazu gibt es keine Möglichkeit- ich kann nichts auswählen.
              Obwohl die Abrufberechtigung für mich beantragt wurde und gültig ist.

              Oder steh ich völlig auf der Leitung grade?


              Vielen Dank dass ihr Euch die Zeit für mich nehmt- ich bin etwas überfordert.


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                #8
                Zitat von Bindjamin Beitrag anzeigen
                Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich in diesem Jahr einfach bei den Bescheinigungen anderer Personen mich auswählen kann.
                Grundsätzlich ja, es sei denn, die Abrufberechtigung wäre nur zeitlich limitiert beantragt worden.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Grundsätzlich ja, es sei denn, die Abrufberechtigung wäre nur zeitlich limitiert beantragt worden.
                  Nein, es war zeitlich unbefristet.

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                    #10
                    Oder steh ich völlig auf der Leitung grade?
                    Das kann ich nicht beurteilen. Bei mir sind dort drei Personen eingetragen und natürlich kann ich jeweils eine davon auswählen.

                    Wobei das in diesem Menü nicht viel bringt, weil man die Bescheinigungen sich dort zwar anzeigen lassen kann, die Übernahme

                    in die Einkommensteuererklärung aber so nicht möglich ist. Wenn du dort nicht eingetragen bist, hilft es so oder so nichts, dann

                    muss der Bescheinigungsabruf neu beantragt werden. Eventuell war der Antrag auf ein Veranlagungsjahr beschränkt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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