Hey.
Bei der Einkommensteuererklärung, was genau sind eigentlich "erstattete Beiträge" im Sinne des Steuerrechts, also zum Beispiel in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 22:
aber auch in anderen Feldern.
Sind das:
a) Konkret von der jeweiligen Versicherung zurückbezahlte Beiträge (zum Beispiel weil diese nachträglich günstiger wurden, oder wenn etwas von einem Zusatzbeitrag zurückbezahlt wird)?
b) Oder umfasst das auch ausbezahlte Leistungen der jeweiligen Versicherung (zum Beispiel wenn eine Zahnzusatzversicherung dann Zahnersazt bezahlt oder eine Versicherung einen Teil einer neuen Brille bezahlt)?
Nehmen wir mal an, "jemand" hätte das falsch verstanden und (b) genommen (so es denn falsch ist)... könnte man ein bereits abgesendetes Formular (bei dem es aber noch keinen Bescheid gab) noch nachträglich korrigieren lassen?
Danke :-)
Bei der Einkommensteuererklärung, was genau sind eigentlich "erstattete Beiträge" im Sinne des Steuerrechts, also zum Beispiel in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 22:
Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge
Sind das:
a) Konkret von der jeweiligen Versicherung zurückbezahlte Beiträge (zum Beispiel weil diese nachträglich günstiger wurden, oder wenn etwas von einem Zusatzbeitrag zurückbezahlt wird)?
b) Oder umfasst das auch ausbezahlte Leistungen der jeweiligen Versicherung (zum Beispiel wenn eine Zahnzusatzversicherung dann Zahnersazt bezahlt oder eine Versicherung einen Teil einer neuen Brille bezahlt)?
Nehmen wir mal an, "jemand" hätte das falsch verstanden und (b) genommen (so es denn falsch ist)... könnte man ein bereits abgesendetes Formular (bei dem es aber noch keinen Bescheid gab) noch nachträglich korrigieren lassen?
Danke :-)
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