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Homeoffice Pauschale vs. ÖPNV

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    Homeoffice Pauschale vs. ÖPNV

    Hey.

    Man nehme mal folgendes Szenario an:
    - der Weg in die Arbeit erfolgt vollständig via ÖPNV, dieser bezahlt mit einem Jahresticket
    Dabei muss man dann ja die km-Anzahl sowie die Tage an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde angeben.

    Jetzt kommt Corona + HomeOffice dazu.

    Anders als ein PKW-Fahrer, der ins HomeOffice geht und den PKW einfach stehen lässt, hat der ÖPNV-Fahrer sein Jahresticket ja trotzdem bezahlt und bekommt dieses nicht erstattet.
    Man konnte im Voraus auch nicht wissen ob man das Ticket brauchen würde oder nicht (weil nicht klar war wie lange HomeOffice läuft, etc.).

    Sprich man hätte die Mehraufwendung von ÖPNV **und** die Mehrkosten des HomeOffices.

    Wenn man jetzt 120 Tage HomeOffice Pauschale ausnutzt, kann man ja aber nicht gleichzeitig ein volles Jahr an Arbeitstagen für ÖPNV ansetzen, vermute ich mal?!


    Long story short,... ein ÖPNV Fahrer mit Jahreskarte, der dennoch ins HomeOffice gegangen wäre... hat steuerlich quasi Pech gehabt... er kann nur entweder sein ÖPNV **oder** sein HomeOffice angeben, richtig?

    Danke und LG.

    #2
    Ist alles schon geklärt
    Siehe Internet Tante Google

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      #3
      Hmm, das hilft mir jetzt nur bedingt. Ich hatte zwar eine angeblich bundesweit geltende Aussage vom Thüringischen Finanzministerium gefunden:
      Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann. Eine Aufteilung dieser Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage hat nicht zu erfolgen
      Aber was heißt das Konkret? Gibt man dann bei Homoffice die max 120 Tage an und bei ÖPNV, Anlage N Zeile 35 "aufgesucht an Tagen" nochmal die Tage für das gesamte Jahr (also quasi "doppelt"?

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        #4
        Zitat von calestyo Beitrag anzeigen

        Aber was heißt das Konkret? Gibt man dann bei Homoffice die max 120 Tage an und bei ÖPNV, Anlage N Zeile 35 "aufgesucht an Tagen" nochmal die Tage für das gesamte Jahr (also quasi "doppelt"?
        Natürlich erfindest du keine Tage, an denen die Arbeitsstelle aufgesucht wurde. Das wäre Steuerhinterziehung.

        Du machst genau das, was Thüringen sagt. Du gibst die Tage an, an denen die Arbeitsstelle aufgesucht wurde. Weiterhin die Kosten für die Jahreskarte. Wenn die Jahreskarte teurer ist als die Entfernungspauschale, werden deren Kosten berücksichtigt.

        ​​​​

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          #5
          Bei der Steuerberechnung fällt das Ergebnis halt deutlich ungünstiger aus, wenn man die HomeOffice-Pauschale geltend macht und dafür dann 120 von den Tagen an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, als wenn man die HomeOffice-Pauschale ganz raus lässt - dann wäre man mit Jahrekarte ja doch wieder der Gelackmeierte.

          Kommentar


            #6
            Bei der Steuerberechnung fällt das Ergebnis halt deutlich ungünstiger aus, ...
            Die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert. Es wird schon erwartet, dass zutreffende Angaben gemacht werden.

            Das hat aber nichts mit ELSTER zu tun !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von calestyo Beitrag anzeigen
              Bei der Steuerberechnung fällt das Ergebnis halt deutlich ungünstiger aus, wenn man die HomeOffice-Pauschale geltend macht und dafür dann 120 von den Tagen an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, als wenn man die HomeOffice-Pauschale ganz raus lässt - dann wäre man mit Jahrekarte ja doch wieder der Gelackmeierte.
              Hallo,

              Das muss ich aber nicht verstehen.
              Falls du Kosten für ein Jahresticket hattest, kannst du doch vollständig absetzen.
              Also: Jobtecket + HO
              ohne im HO gearbeitet zu haben kannst du nur das Jobticket absetzn
              Merkst du jetzt was?
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert. Es wird schon erwartet, dass zutreffende Angaben gemacht werden.
                Das is mir schon klar, daswegen frag ich ja auch nach wie es geht. Aber mein Verständnis war eben jenes, dass die HomeOffice-Pauschale eine Erleichterung sein soll und Jahreskarten-Käufer eben nicht schlechter gestellt werden sollen. Also mit Wunschkonzert hat das dann ja wohl nichts zu tun.



                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Falls du Kosten für ein Jahresticket hattest, kannst du doch vollständig absetzen.
                Also: Jobtecket + HO
                ohne im HO gearbeitet zu haben kannst du nur das Jobticket absetzn
                Merkst du jetzt was?
                Vielleicht trag ich auch nur mein Jahresticket falsch ein.

                Ich hätte das halt so gemacht, Anlage N, Zeile 35:
                - aufgesucht an Tagen YYY
                - einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet) (km) XX
                -
                davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnliche, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt (km) XX
                - Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro) <Preis der Jahreskarte>

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                  #9
                  Hallo,

                  Ich schau das jetzt nicht nach.
                  Aber ganz klar ist doch, dass in deinem Fall die WK bei 120Tg HO um 600.- höher sind und damit deine Erstattung.
                  Ausnahme: Deine ganzen WK abzügl. AG-Beitrag übersteigen 1000.- nicht.
                  Die HO-Pauschale hast du eingetragen?
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    ohne im HO gearbeitet zu haben kannst du nur das Jobticket absetzn
                    Naja, wenn die Entfernung groß genug ist, fällt die Entfernungspauschale schon mal höher aus als die Kosten für das Jobticket.

                    Aber mein Verständnis war eben jenes, dass die HomeOffice-Pauschale eine Erleichterung sein soll und Jahreskarten-Käufer eben nicht schlechter gestellt werden sollen
                    Die Homeoffice-Pauschale soll den Zusatzaufwand durch das Arbeiten in der Wohnung (Heizung, Strom etc.) pauschal abdecken, nicht mehr und nicht weniger.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ja hab ich eingetragen,... Problem ist aber eben, wenn man "aufgesucht an Tagen XX" verringert bzw. auf 1 setzt (0 erlaubt es nicht), dann fall die Angabe der Kosten für Jahreskarte ("Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)") scheinbar auch komplett raus.

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                        #12
                        Problem ist aber eben, wenn man "aufgesucht an Tagen XX" verringert bzw. auf 1 setzt
                        Du sollst die Anzahl der Tage eintragen, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Du sollst die Anzahl der Tage eintragen, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.
                          Der Teil ist mir schon auch klar... aber gibt man dann die Jahreskarte nochmal extra an? Also z.B. als weitere Werbungskosten? Sonst wäre es ja so, dass jemand der das ganze Jahr im HomeOffice war, da gar nichts angeben kann...

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                            #14
                            Zitat von calestyo Beitrag anzeigen
                            Ja hab ich eingetragen,... Problem ist aber eben, wenn man "aufgesucht an Tagen XX" verringert bzw. auf 1 setzt (0 erlaubt es nicht), dann fall die Angabe der Kosten für Jahreskarte ("Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)") scheinbar auch komplett raus.
                            Hallo,

                            kommst du bei einem Tag über 1000.- WK`?
                            Danach hatte ich schon gefragt.
                            Bei meinem Musterfall stimmz die Berechnung egal wieviel Arbeitstage ich eingebe.
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              aber gibt man dann die Jahreskarte nochmal extra an? Also z.B. als weitere Werbungskosten? Sonst wäre es ja so, dass jemand der das ganze Jahr im HomeOffice war, da gar nichts angeben kann...
                              Nein, die ÖPNV-Kosten können nur im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Wer das gesamte Jahr im Homeoffice gearbeitet hat,

                              kann keine Entfernungspauschale geltend machen und kann auch nicht glaubhaft erklären, dass die Kosten einer Jahreskarte Werbungskosten sein sollen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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