Angenommen es sind folgende Erträge/Verluste bei einem ausländischen Broker angefallen:
- Gewinne von 1000€ durch die Veräußerung von ETF-Anteilen
- Gewinne von 1000€ durch Termingeschäfte
- Verluste von 1500€ durch Termingeschäfte
Insgesamt ergibt sich also ein Gewinn von 500€. Da aber Verluste aus Termingeschäften nicht mit Gewinnen aus dem Verkauf von ETF-Anteilen verrechnet werden können müssen 1000€ versteuert werden und die 500€ Verluste aus den Termingeschäften können in das nächste Jahr mitgenommen werden.
Nun gebe ich das in der KAP Anlage folgendermaßen an:
Zeile 19 2500€ (gesamter Gewinn ohne dem Verlust aus Termingeschäften)
Zeile 21 1000€ (die Gewinne aus Termingeschäften)
Zeile 24 1500€ (Verlust aus Termingeschäften)
Ein klick auf "Prüfen" führt zu folgendem Ergebnis:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000
Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften . . . . . . . . . . . . 1.000
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . . . 0
Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen . . . . . . . . . . . . 0
ab Freibetrag gemäß §56 Abs.6 InvStG . . . . . . . . . . 0
Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000
Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . -801
Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32 d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . 1.199
Warum werden die 1500€ Verluste aus Termingeschäften nicht mit den 1000€ Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet? Was habe ich falsch gemacht?
- Gewinne von 1000€ durch die Veräußerung von ETF-Anteilen
- Gewinne von 1000€ durch Termingeschäfte
- Verluste von 1500€ durch Termingeschäfte
Insgesamt ergibt sich also ein Gewinn von 500€. Da aber Verluste aus Termingeschäften nicht mit Gewinnen aus dem Verkauf von ETF-Anteilen verrechnet werden können müssen 1000€ versteuert werden und die 500€ Verluste aus den Termingeschäften können in das nächste Jahr mitgenommen werden.
Nun gebe ich das in der KAP Anlage folgendermaßen an:
Zeile 19 2500€ (gesamter Gewinn ohne dem Verlust aus Termingeschäften)
Zeile 21 1000€ (die Gewinne aus Termingeschäften)
Zeile 24 1500€ (Verlust aus Termingeschäften)
Ein klick auf "Prüfen" führt zu folgendem Ergebnis:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000
Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften . . . . . . . . . . . . 1.000
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . . . 0
Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen . . . . . . . . . . . . 0
ab Freibetrag gemäß §56 Abs.6 InvStG . . . . . . . . . . 0
Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000
Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . -801
Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32 d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . 1.199
Warum werden die 1500€ Verluste aus Termingeschäften nicht mit den 1000€ Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet? Was habe ich falsch gemacht?
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