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    Abfindung und Rente eintragen

    Hallo
    Ich bin seit 1.1.21 Rentner und bekomme seit 1.1.21 gesetzl. Rente, zusätzl. eine Betriebsrente und habe auch eine Abfindung in 2021 erhalten.

    So wie ich es hier verstanden habe, trage ich die gesetzl. Rente inkl. Steuern und Soli in MeinElster unter Angaben zum Arbeitslohn ein. (Anlage N, Seite 2)
    Die Abfindung auf Seite 3 (Ermäßigt besteuerte Entschädigung). Beim Eintrag der Lohnsteuer und Soli bin ich mir unsicher. Werden diese in Zeile 19 eingetragen ? Weil auf meiner Lohnsteuerbescheinigung sind diese Abzüge in Zeile 11 und 12 und nicht in Zeile 16 und 17 wie bei Elster angegeben.

    Und als letztes: Addiere ich die Betriebs Rente zur Gesetzl. Rente und trage diese auch in Angaben zum Arbeitslohn ein ?

    #2
    Eine gesetzliche Rente kommt in jedem Fall in die Anlage R.

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      #3
      Am einfachsten ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER. Der wird nach dem Start einer neuen Erklärung angeboten,

      nachträglich lässt er sich über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten starten. Der trägt dir alle Werte an den richtigen Stellen ein und

      addiert auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

      Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, habe einen Abrufcode angefordert. Mal sehen ob es so einfach geht wie beschrieben und alle Daten dann übernommenen werden.

        Vielen Dank erstmal !

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          #5
          Ok, habe einen Abrufcode angefordert. Mal sehen ob es so einfach geht wie beschrieben und alle Daten dann übernommenen werden.
          Geht es. Der einzige mir derzeit bekannte Fehler betrifft Kirchensteuereinträge in der Anlage Sonderausgaben. Da sollte man genau hinschauen,

          speziell bei mehr als einer Lohnsteuerbescheinigung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok, danke. Melde mich wenn ich erfolgreich war und erst recht wenn es nicht klappt.

            Übrigens, Kirchensteuer zahle ich keine.

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