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Online Steuerbescheid ?

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    Online Steuerbescheid ?

    Hallo Zusammen !

    Ich nutze jedes Jahr die Software von Aldi, Steuer20xx.
    Bisher immer den Steuerbescheid per Post bekommen und nur per Abruf den Vergleich erhalten, was vom Finanzamt geändert wurde und die Kommentare dazu.
    Es gibt aber inzwischen ein Auswahlfeld, dass man auf den Steuerbescheid per Post verzichten kann und man den Steuerbescheid nur noch elektronisch erhält.
    Ich vermute, das ist eine reine ElsterFunktion und hat mit dem Softwareanbieter gar nichts zu tun.

    Meine 1.Frage dazu:
    Sieht der Steuerbescheid den man bekommt, genau so aus, wie den den man auch per Post erhält ?
    Oder gibt es da Unterschiede ?
    Weil wenn das gleich ist, würde ich zukünftig auf den Bescheid per Post verzichten, ich digitalisiere den Bescheid sowieso, würde mir somit Arbeit und Papier ersparen.

    Meine 2.Frage:
    Wenn es Unstimmigkeiten wegen der Steuererklärung gibt und man den Steuerbescheid nur noch online bekommt, wie verläuft dann die Kommunikation mit dem Finanzamt ?
    Geht das dann auch irgendwie online z.B. über die Steuer Software oder schickt das Finanzamt dann immer noch einem Briefe per Post nach Hause ?

    Ich wohne in Baden-Württemberg.
    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    #2
    Ja, sieht es, vielleicht die Schriftart ein Ideechen abweichend, aber das teil muss ja den gleichen Inhalt haben.

    Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist davon völlig unabhängig und daher ganz normal wie bisher. Derzeit schickt das Finanzamt weiter per Post, Du kannst per Mein Elster senden (oder per Mail). Eine elektronische Kommunikation vom Finanzamt wird es erst in ein paar Monaten geben. Wie die dann konkret ausgestaltet ist, darüber bestehen noch keine belastbaren Infos.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo leonardo2,

      zu 1. -> der Bescheid sollte bzw. muss eigentlich gleich aussehen inhaltlich, höchsten vielleicht eine andere Schriftart im Druck.

      zu 2. -> an der Kommunikation ändert sich deswegen nichts.

      Tschüß


      Kommentar


        #4
        Wenn du dich für die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids entscheidest, wird neben der Abholung mit deinem Steuerprogramm

        zusätzlich eine Kopie des Bescheids in dein Konto bei Mein ELSTER übermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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