Ich beziehe eine Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung und aus einer Pensionskasse. Beide sind in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
Werden beide Bezüge in Anlage N erfasst oder muss die Pensionskasse unter Ankage R /private Rentenversicherung erfasst werden?
Werden beide Bezüge in Anlage N erfasst oder muss die Pensionskasse unter Ankage R /private Rentenversicherung erfasst werden?
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