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Saisonjob in der Schweiz bei Steuererklärung angeben?

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    Saisonjob in der Schweiz bei Steuererklärung angeben?

    Ich bin grad bei der Einkommenssteuererklärung für 2021. von November 2021 - März 2022 habe ich in der Schweiz einen Saisonjob gemacht.
    Der wurde ganz normal über den Arbeitgeber versteuert. Wohnsitz in Deutschland war zu dieser Zeit nicht vorhanden, hatte für diese Zeit einen
    Wohnsitz in der Schweiz und war dort auch gemeldet bei der Gemeinde. Nun die Frage: Muss ich diesen Saisonjob bei der Steuererklärung für
    2021 angeben? Hätte das ganze irgendwelche Auswirkungen?

    #2
    Klar musst Du das angeben, ist zwar in Deutschland steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz (Progressionsvorbehalt), Anlage WA-ESt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ... erhöht aber den Steuersatz (Progressionsvorbehalt), Anlage WA-ESt.
      Natürlich nur die im Jahr 2021 erzielten Einkünfte, also November und Dezember 2021, der Rest gehört dann in die Erklärung für 2022
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Benötige ich zusätzlich die Anlage N-AUS? Ich blicke da leider gar nicht durch, da es für Auslandsarbeit so viele verschiedene Formulare gibt. Welches ist das richtige? Oder brauch ich mehrere?

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          #5
          Benötige ich zusätzlich die Anlage N-AUS?
          Nein, es genügt die Anlage WA-ESt. Dort trägst du die Einkünfte (Bruttolohn abzüglich Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht) ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke. Muss ich bei Anlage N Zeile 20 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug, den Lohn aus der Schweiz mit eintragen?

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              #7
              Beziehungsweise wird ja bei Punkt 5 - Übertrag aus Anlage N-AUS, nach Auslandseinkommen gefragt.

              Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit

              Zeile 22 bis 25
              Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass von der Einkommensteuer (Lohnsteuer) freigestellt sein. Die steuerfreien Einkünfte beeinflussen aber die Höhe des Steuersatzes auf den im Inland bezogenen Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zur Ermittlung der in den Zeilen 22 bis 24 einzutragenden Beträge fügen Sie bitte für jeden Ehegatten / Lebenspartner getrennt die Anlage N-AUS hinzu.


              Also benötige ich ja doch diese Anlage oder verstehe ich da was falsch?

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                #8
                Muss ich bei Anlage N Zeile 20 Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug, den Lohn aus der Schweiz mit eintragen?
                Nein, das wäre falsch. Die Einkünfte in der Schweiz sind nur in Zeile 6 der Anlage WA-ESt zu erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Also benötige ich ja doch diese Anlage oder verstehe ich da was falsch?
                  Du hattest nach deinen Angaben doch keinen Wohnsitz in Deutschland, also ist das keine Auslandstätigkeit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Nein es war kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden. Dennoch habe ich ja im gleichen Jahr noch in Deutschland gelebt und dort als Angestellter Einkünfte erzielt.

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                      #11
                      Dennoch habe ich ja im gleichen Jahr noch in Deutschland gelebt und dort als Angestellter Einkünfte erzielt.
                      Die du ja auch in Deutschland versteuern musst. Wenn du nicht verstehst, was wir hier schreiben, gehst du am besten zum Steuerberater.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Noch eine Frage: Müssen die Einkünfte der Anlage WA-ESt in Brutto oder Netto eingetragen werden?

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                          #13
                          Brutto natürlich, wie sonst auch.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Brutto natürlich, wie sonst auch.
                            Die Werbungskosten dürfen schon abgezogen werden, es wird nach Einkünften gefragt, nicht nach dem Bruttolohn.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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