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    Wohnsitz im Ausland

    Guten Tag, ich möchte meine Steuererklärung für 2021 erstellen. Ich lebe in Spanien, bin aber unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Also habe ich den Hauptvordruck geöffnet und mit der Eingabe meiner Daten begonnen. Im Hauptvordruck habe ich meine Auslandsadresse angegeben, aber Elster akzeptiert diese einfach nicht. Der Elster-Chat versteht meine Frage nicht.
    Das in Deutschland für mich zuständige Finanzamt kann mir bei Elster nicht weiterhelfen.
    Die dort erhaltene Telefonnummer 08005235055 ist von meinem deutschen Handy aus nicht anrufbar.
    Bei der zweiten erhaltenen Telefonnummer 0049-1805235055 läuft die Ansage "Dieser Service steht derzeit nicht zur Verfügung".
    Kennt jemand eine andere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, andere Telefonnummer, e-Mail-Adresse?
    Oder kann mir jemand hier bei dem Problem mit der Angabe der Auslandsadresse helfen?
    VIELEN DANK im voraus!

    #2
    Ich lebe in Spanien, bin aber unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
    Du hast also noch einen Wohnsitz in Deutschland oder bist erst 2021 aus Deutschland weggezogen ?

    Das ist nämlich die Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht !

    Elster akzeptiert diese einfach nicht.
    Es müssen neben Name und Vorname folgende Felder befüllt bzw. nicht befüllt werden:

    Straße
    (derzeitige Adresse)

    Hausnummer, eventuell Hausnummernzusatz und Adressergänzung

    Wohnort Das Feld links davon: Postleitzahl (Inland) muss leer bleiben !

    Postleitzahl (Ausland)

    Staat (ist auswählbar!)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, Charlie24,
      vielen Dank für Deine Antwort.
      Nein, ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Aber wenn jemand seine Einkünfte nur in/aus Deutschland hat, kann eine im EU-Ausland lebende Person auf Antrag vom deutschen Finanzamt als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden (mit entsprechender vom ausländischen Finanzamt unterschriebener Bescheinigung).
      Ich hatte im Formular die Straße/Zeile12, Hausnummer/Zeile 13, und dann Postleitzahl Ausland/Zeile 14 und Staat/Zeile 16 ausgefüllt. Die Zeile Postleitzahl Inland und Wohnort (ebenfalls Zeile Nr. 14) habe ich leer gelassen.
      (Die Zeilennummer 14 ist bei dem Hauptvordruck ZWEIMAL vergeben... Ist mir eben aufgefallen.)

      Kommentar


        #4
        ... und Wohnort (ebenfalls Zeile Nr. 14) habe ich leer gelassen.
        Was aber natürlich falsch ist ! Es gibt nur das eine Feld für den Wohnort und das darf nicht leer bleiben.

        Ok, es gibt auch die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, die hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          V I E L E N D A N K !!!!!!!
          Ich habe eben meinen ausländischen Wohnsitz hinter dem (freigelassenen) Feld für die inländische Postleitzahl eingetragen und jetzt kommt keine Fehlermeldung mehr. Ganz dickes Dankeschön!!!!!!

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