Hallo zusammen,
ich habe sowohl in 2019 als auch 2020 Verluste mit Aktien eingefahren. Diese sind wie folgt seitens des Finanzamtes festgestellt worden.
Ich zitiere aus dem Bescheid:
"Festellung
Der verbleibende Verlustvortrag wird entsprechend §100 Abs. 4 ESsG für die Einkünfte aus
Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) auf ...........................xxx €
privaten Veräußerungsgeschäften auf...........................................xxx €
festgetsellt.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien)
verbleibende negative Einkünfte .................................................x xx €
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................xxx €
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019.............................yyy €
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................yyy €"
1. Warum weist man die Positionen getrennt aus, es sind doch in beiden Fällen Verluste realisert worden. Warum addiert man die nicht einfach?
2. Was muss ich tun, um sie, d.h. beide festgestellte Verlustpostionen - also x und y - gegen Gewinne aus Aktienverkäufen in 2021, die in Summe über den Verlusten liegen - mein deutscher Broker hat bereits in 2021 die Abgeltungssteuer abgeführt - verrechnen zu können, so dass ich Geld wiederbekomme? Muss ich dazu 'nur' in der Anlage KAP die erzielten Gewinne (und ggf. die beiden Verlustepositionen addiert) eintragen? Stehe echt auf dem Schlauch...
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen... :-)
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Viele Grüße, Michael
ich habe sowohl in 2019 als auch 2020 Verluste mit Aktien eingefahren. Diese sind wie folgt seitens des Finanzamtes festgestellt worden.
Ich zitiere aus dem Bescheid:
"Festellung
Der verbleibende Verlustvortrag wird entsprechend §100 Abs. 4 ESsG für die Einkünfte aus
Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) auf ...........................xxx €
privaten Veräußerungsgeschäften auf...........................................xxx €
festgetsellt.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien)
verbleibende negative Einkünfte .................................................x xx €
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................xxx €
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019.............................yyy €
verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................yyy €"
1. Warum weist man die Positionen getrennt aus, es sind doch in beiden Fällen Verluste realisert worden. Warum addiert man die nicht einfach?
2. Was muss ich tun, um sie, d.h. beide festgestellte Verlustpostionen - also x und y - gegen Gewinne aus Aktienverkäufen in 2021, die in Summe über den Verlusten liegen - mein deutscher Broker hat bereits in 2021 die Abgeltungssteuer abgeführt - verrechnen zu können, so dass ich Geld wiederbekomme? Muss ich dazu 'nur' in der Anlage KAP die erzielten Gewinne (und ggf. die beiden Verlustepositionen addiert) eintragen? Stehe echt auf dem Schlauch...
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen... :-)
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Viele Grüße, Michael
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