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Wie gehe ich mit einem anzurechnenden Verlustvortrag um?

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    Wie gehe ich mit einem anzurechnenden Verlustvortrag um?

    Hallo zusammen,

    ich habe sowohl in 2019 als auch 2020 Verluste mit Aktien eingefahren. Diese sind wie folgt seitens des Finanzamtes festgestellt worden.

    Ich zitiere aus dem Bescheid:

    "Festellung

    Der verbleibende Verlustvortrag wird entsprechend §100 Abs. 4 ESsG für die Einkünfte aus
    Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) auf ...........................xxx €
    privaten Veräußerungsgeschäften auf...........................................xxx €
    festgetsellt.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien)
    verbleibende negative Einkünfte .................................................x xx €
    verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................xxx €

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
    verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019.............................yyy €
    verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020.............................yyy €"


    1. Warum weist man die Positionen getrennt aus, es sind doch in beiden Fällen Verluste realisert worden. Warum addiert man die nicht einfach?

    2. Was muss ich tun, um sie, d.h. beide festgestellte Verlustpostionen - also x und y - gegen Gewinne aus Aktienverkäufen in 2021, die in Summe über den Verlusten liegen - mein deutscher Broker hat bereits in 2021 die Abgeltungssteuer abgeführt - verrechnen zu können, so dass ich Geld wiederbekomme? Muss ich dazu 'nur' in der Anlage KAP die erzielten Gewinne (und ggf. die beiden Verlustepositionen addiert) eintragen? Stehe echt auf dem Schlauch...

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen... :-)

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Viele Grüße, Michael

    #2
    1. Warum weist man die Positionen getrennt aus, es sind doch in beiden Fällen Verluste realisert worden. Warum addiert man die nicht einfach?
    Weil die Verrechnungsmöglichkeiten bei dieser Art von Verlusten eingeschränkt sind. Aktienverluste können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen

    verrechnet werden, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.

    Muss ich dazu 'nur' in der Anlage KAP die erzielten Gewinne (und ggf. die beiden Verlustepositionen addiert) eintragen?
    Die Gewinne musst du erklären, die festgestellten Verluste gehören nicht in die Steuererklärung. Soweit verrechenbar, erfolgt die Verrechnung

    durch das Finanzamt. Das siehst du dann im Steuerbescheid. Wenn du 2021 keine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hast,

    wirst du nur die Aktienverluste verrechnet bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für Deine schnelle Antwort.

      Im I-net habe ich gelesen, dass man die Anlage KAP nicht auszufüllen braucht, wenn von einem deutschen Geldinstitut die Abgeltungssteuer bereits abgeführt worden ist...

      Meine realisierten Verluste basieren jedoch alle auf dem Verkauf von Wertpapieren, daher sehr ich da keinen Unterschied.

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        #4
        Im I-net habe ich gelesen, dass man die Anlage KAP nicht auszufüllen braucht, wenn von einem deutschen Geldinstitut die Abgeltungssteuer bereits abgeführt worden ist...
        Dann hättest du deine Verluste im Verlustverrechnungstopf der Bank lassen müssen. Ohne Erklärung deiner Aktiengewinne wirst du keine Verrechnung

        bekommen. Im Internet steht sehr viel, vieles ist aber aus dem Zusammenhang gerissen.

        Meine realisierten Verluste basieren jedoch alle auf dem Verkauf von Wertpapieren, daher sehr ich da keinen Unterschied.
        Das Finanzamt hat aber einen Unterschied gesehen, deine Meinung hier zu kommentieren, ist deshalb überflüssig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          "Im I-net habe ich gelesen, dass man die Anlage KAP nicht auszufüllen braucht, wenn von einem deutschen Geldinstitut die Abgeltungssteuer bereits abgeführt worden ist..."
          Und was ist mit Günstiger Prüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
          Wenn die abgeführte Kest richtig ist bzw. deine Freistellungsaufträge passend sind, trifft die obige Aussage natürlich zu.
          Gruß FIGUL

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            #6
            habe jähr für jähr den bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag und weiß nicht, was ich da machen soll

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              #7
              habe keine verluste

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                #8
                Zitat von Denza Beitrag anzeigen
                habe keine verluste
                Prima! Dann wird ja der alte Verlust nach und nach hoffentlich mit Deinen Gewinnen verrechnet werden können

                Kommentar


                  #9
                  das wird aber dann. dauern, denn ich mache keine Aktiengeschäfte usw. mehr und wo sollen dann die Gewinne herkommen;

                  Kommentar


                    #10
                    Ok. So ein Verlustvortrag endet dann womöglich mit dem Tod

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                      #11
                      Und Du bis bis dahin zur Einkommensteuererklärungsabgabe verpflichtet (§ 56 Satz 2 EStDV), weil der Verlust ja jedes Jahr neu festgestellt wird.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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