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Versorgungsbezug

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    Versorgungsbezug

    Hallo ich komme hier nnicht weiter:

    1. Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).

    es handelt sich hier aber um eine Abfindung d. h der Vorsorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Abfindung.
    auch steht in der Lohnsteuerbescheinigung nichts im Feld 29 oder 30.

    Was mach ich falsch?

    Danke & Grüße!

    #2
    Zitat von tina3000 Beitrag anzeigen
    es handelt sich hier aber um eine Abfindung d. h der Vorsorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Abfindung.
    auch steht in der Lohnsteuerbescheinigung nichts im Feld 29 oder 30.
    Die Rente ist eine Abfindung?

    Wie ist denn Deine Frage eigentlich? Welche Nummern in der Lohnsteuerbescheinigung sind ausgefüllt? Sind irgendwelche unsinnigen Nullen enthalten? Hast Du in Mein Elster eine Fehlermeldung? Wie lautet die?

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      #3
      Die Rente ist eine Abfindung?
      das verstehe ich eben nicht. lt Elster hinweis muss man die Abfindung in Feld 18 eingeben auf der Anlage N. punkt 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
      hier eingetragen werden:
      Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert

      (weil eben vom Arbeitgeber nicht ermößigt besteuert)
      dann kommt aber immer eine fehlermeldung:

      Gefundene Fehler und Konflikte
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Weder Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung, noch Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben, aber entsprechende Steuerabzugsbeträge eingetragen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
        • Anlagen N / Anlage N (sergio Fernandez) / Angaben zum Arbeitslohn
          • 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahr Gefundene Fehler und Konflikt
      Wenn ich allerdings unter :
      Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

      unter 13 das maßgebliche Kalenderjahr eingebe und
      unter 16
      Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre laut Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung
      allerdings eine geringere Summe als die Abfindung, kommt keine Fehlermeldung mehr.
      aber Elster kann mir dann trotzdem nicht die Steuererklärung ausrechnen, wieviel steuer zu zahlen bzw. wieviel rückerstattung ist.

      DAnke !

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        #4
        Um dir hier wirklich helfen zu können, musst du mitteilen, unter welchen Nummern deiner Lohnsteuerbescheinigung Werte eingetragen sind.

        Die Höhe ist uninteressant, nur falls irgendwo 0,00 Werte ausgewiesen sind, müssten wir das wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          in dem fall haben wir keine vorsorgeaufwendungen weil mein mann arbeitslos ist und ich in elternzeit bin.
          0 werte habe ich keine eingetragen bzw. die einträge immer komplett gelöscht und trotzdem bekomme ich diese fehlermeldung.
          Danke & grüße!

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            #6
            in dem fall haben wir keine vorsorgeaufwendungen weil mein mann arbeitslos ist und ich in elternzeit bin.
            Nach Vorsorgeaufwendungen hat doch niemand gefragt, es geht um die Einträge (Nummern!) in der Lohnsteuerbescheinigung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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