Hallo ich komme hier nnicht weiter:
1. Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).
es handelt sich hier aber um eine Abfindung d. h der Vorsorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Abfindung.
auch steht in der Lohnsteuerbescheinigung nichts im Feld 29 oder 30.
Was mach ich falsch?
Danke & Grüße!
1. Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).
es handelt sich hier aber um eine Abfindung d. h der Vorsorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Abfindung.
auch steht in der Lohnsteuerbescheinigung nichts im Feld 29 oder 30.
Was mach ich falsch?
Danke & Grüße!
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