Firmenwagen 1% Regelung --Zeile 108-109 eintragen? Finde ich nicht--

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Firmenwagen 1% Regelung --Zeile 108-109 eintragen? Finde ich nicht--

    Hallo,
    ich gebe unter der Suche bei Elster "Firmenwagen" ein. Dann erscheint folgendes:

    Hier sind Angaben zu machen, falls Ihnen ein Firmenwagen zur privaten Mitbenutzung oder für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist in Zeile 109 der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung anzugeben und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Vordruckmäßig wird hier die Vorlage des Kauf- oder Leasingvertrags als Nachweis des Bruttolistenpreises gefordert. Bitte legen Sie darüber hinaus den Arbeitsvertrag bezüglich der Regelungen zur Privatnutzung bei.

    Welche Anlage ist das?
    Hier im Elsterforum habe ich gelesen, das man nichts eintragen muß, nur die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Was muß ich genau tun?

    Danke für die Hilfe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Welche Anlage ist das?
    Das ist die Anlage N-GRE. Diese Anlage ist für Grenzgänger in die Schweiz oder Frankreich mit Wohnsitz in Baden-Württemberg gedacht

    und steht auch nur dort zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Das heißt für mich:
      1. Ich muß nirgendwo angeben das ich einen Firmenwagen benutze?
      2. Kann aber die Entfernung von Wohnung zur Arbeit absetzen?

      1% Regelung ohne Fahrtenbuch, auch private Nutzung möglich

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        1. Ich muß nirgendwo angeben das ich einen Firmenwagen benutze?
        Nur bei Dienstreisen (Anlage N - Auswärtstätigkeit) wird das abgefragt.

        2. Kann aber die Entfernung von Wohnung zur Arbeit absetzen?
        Die Entfernungspauschale kannst du ganz normal geltend machen.

        1% Regelung ohne Fahrtenbuch, auch private Nutzung möglich
        Den geldwerten Vorteil hat der Arbeitgeber beim Bruttolohn hinzugerechnet und der Lohnsteuer unterworfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • funny
          Erfahrener Benutzer
          • 11.04.2010
          • 226

          #5
          Super, vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen

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