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Freiwillig gesetzlich versichert - Beiträge

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    Freiwillig gesetzlich versichert - Beiträge

    Hallo Zusammen,

    da ich mit meinen Einkommen über der BBG für die gesetzliche Krankenversicherung liege aber dennoch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert geblieben bin, bezeichnet man dies als freiwillig gesetzlich versichert.

    Mein AG führt meinen Anteil nicht an die KK ab, so dass ich die Beiträge selbst an die KK zahle.

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter 24a und 24c sind die Beiträge des AG für die KV und PV aufgeführt. Diese habe ich in der Steuererklärung unter der Anlage Versorgungsaufwand unter Nr 37 und Nr 39 angegeben.

    Jetzt hab ich von der KK eine Bescheinigung bekommen, welche Beiträge ich selbst gezahlte habe. Wo trage ich diese in der Steuererklärung ein?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Bei Selbstzahlern (im Ggs. zu Firmenzahlern) kommen die Beiträge zu GKV in Zeile 16 und 17, die zur PV in Zeile 18. Steht da aber auch.

    PS: Wenn du uns sagen würdest, mit welcher Anwendung da arbeitest, könnte jemand diese Diskussion sogar aus diesem unpassenden Unterforum in das passende verschieben.

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      #3
      Hallo,
      der Großteil der "Altbeiträge" stammt aus Mein Elster -> dann machen wir mal dort weiter.

      Tschüß

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        #4
        Hallo,

        ich habe genau den selben Sachverhalt wie in Beitrag #1 geschildert. Mein Problem ist dabei auch: ich bekomme meine gezahlten Beiträge von der Krankenkasse übermittelt. Aber wo trage ich die denn in der Steuererklärung ein?

        Danke und Grüße
        Zuletzt geändert von Puzzle33; 13.07.2022, 18:05.

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          #5
          Zitat von Puzzle33 Beitrag anzeigen
          ich habe genau den selben Sachverhalt wie in Beitrag #1 geschildert
          Dann gilt auch für Dich genau die selbe Antwort wie in Beiträg #2 geschildert!

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            #6
            Aber ich bin kein Selbstzahler sondern Arbeitnehmer der für die freiwllige KV Zuschüsse vom Arbeitgeber bekommt. Das ist doch ein Unterschied, zumindest habe ich es so verstanden.

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              #7
              Aber ich bin kein Selbstzahler sondern Arbeitnehmer der für die freiwllige KV Zuschüsse vom Arbeitgeber bekommt. Das ist doch ein Unterschied, zumindest habe ich es so verstanden.
              Die Zuschüsse stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung, dafür gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand eigene Zeilen. Du kannst dir alles einfacher machen

              und den Bescheinigungsabruf nutzen. Der wird bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet.

              Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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