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Firmenwagen mit verbotener Privatnutzung

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    Firmenwagen mit verbotener Privatnutzung

    Hallo zusammen,

    und zwar mach ich eine Steuererklärung für meine Mutter und ihren Mann und habe da ein Problem. Ihr Mann hat einen Firmenwagen, welcher von der Arbeit aus zur privaten Nutzung verboten wurde. Die Spritkosten werden komplett von der Arbeit übernommen und er muss keine Kosten tragen.
    Bedeutet dies dann, dass ich Wohnung und Tätigkeitsstätte einfach leer lasse? Gibt es sonst etwas, dass ich beachten muss?

    Danke schonmal.

    #2
    Bedeutet dies dann, dass ich Wohnung und Tätigkeitsstätte einfach leer lasse?
    Die Entfernungspauschale ist zunächst mal unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Wenn er den Firmenwagen für die Fahrten

    zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nutzt, ist das auch so zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Ihr Mann hat einen Firmenwagen, welcher von der Arbeit aus zur privaten Nutzung verboten wurde.
      Wie ist das zu verstehen? Bleibt der Wagen auf dem Firmengelände stehen?
      Die Fahrten zur Arbeit sind nämlich in diesem Zusammenhang privat ...
      Oder handelt es sich um einen Reiseberuf? (Vertreter etc.)

      Und versteuert der Arbeitgeber denn den Firmenwagen? (1%-Regelung, 0,3%-Regelung)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Und versteuert der Arbeitgeber denn den Firmenwagen? (1%-Regelung, 0,3%-Regelung)
        Wenn nur die Nutzung für sonstige Privatfahrten verboten ist, fallen die 1% nicht an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ja, das ist mir klar. Die Frage war aber, was der Arbeitgeber versteuert (siehe Lohnabrechnung).
          Sind das beispielsweise auch die 1%, dann ist imho die verbotene Privatnutzung nicht haltbar - aber gut, das ist ein anderes Thema.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ich danke schonmal allen Antworten. Also ich versuche nochmal etwas genauer zu werden, ich verstehe das ganze in dem Zusammenhang nicht so ganz und merke gerade, dass es doch etwas komplizierter ist.

            Das Auto ist ein Firmenwagen; das Auto darf er für private Tätigkeiten nicht nutzen. Er fährt mit dem Auto von zuhause aus auf verschiedene Arbeitsorte; das sind Baustellen (er ist Maschinist), die ein paar Tage andauern. Er hat also praktisch keinen festen Arbeitsort. Die Baustellen sind in ganz Deutschland und manchmal auch in Österreich. Er bleibt also mal eine Woche an einem Ort, Firma bezahlt Hotel und Verpflegung und fährt dann wieder nach hause. Der Firmenwagen wird also immer von zuhause bis zur Baustelle gefahren oder auch von Baustelle zu Baustelle. Die Spritkosten werden wie gesagt von der Firma übernommen.

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              #7
              Das sind alles Auswärtstätigkeiten, für die die Entfernungspauschale nicht gilt.

              Da kann man den Verpflegungsmehraufwand erklären für Abwesenheit von mehr als 8 Stunden bzw. ganze Tage erklären, muss aber natürlich

              steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers angeben (Einzelheiten siehe Seite 17 der Anlage N) Reisekosten (Seite 16 der Anlage N) kann

              man bei Benutzung eines Firmenwagens nicht absetzen, da muss man in Zeile 61 Ja auswählen. Übernachtung zahlt ohnehin der Arbeitgeber.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Also habe ich das richtig verstanden, dass ich den Bereich Weg zwischen Wohnung und Arbeit komplett leer lasse? Und danke für die Hinweise zwecks Verpflegung.

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                  #9
                  Also habe ich das richtig verstanden, dass ich den Bereich Weg zwischen Wohnung und Arbeit komplett leer lasse?
                  Genauso ist das !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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