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Datenübernahme aus dem Bescheinigungsabruf

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    Datenübernahme aus dem Bescheinigungsabruf

    Hallo Elsternfreunde,
    nach meiner letzten Frage zum Bescheinigungsabruf kommt die Nächste:
    Jetzt kann ich mir die Daten aus dem Bescheinigungsabruf, welche dem Finanzamt voliegen, zwar ansehen – aber wie bekomme ich Sie in die Steuererklärung 2021?
    Es gibt die Funktion „Bescheinigungen einfüllen“,aber wenn ich die Sache richtig verstehe, werden mit dieser Funktion alle Daten aus der Steuererklärung 2020 - mit Ausnahme der aktuellen Daten aus dem Bescheinigungsabruf - in meine Steuererklärung 2021 eingefüllt.
    Da ich aber bereits meine Steuererklärung 2021 weitgehenst ausgefüllt habe, bedeutet dies, daß alte Daten der Steuererklärung 2020 in die neue Steuererklärung 2021, z.B. die der Anlage V, eingetragen werden. Für mich bedeutet dies, daß ich den ganzen Schmiergel neu machen muß.

    Frage: Habe ich die Funktion „Bescheinigungen einfüllen“ richtig verstanden - oder gibt es einen Weg, mit dem die nur die aktuellen Finanzamtdaten in die Steuererklärung 2021 eingetragen werden???

    Ich hoffe, daß ich mein Problem einigermaßen verständlich beshrieben habe und verbleibe
    mit dankbaren und freundlichen Grüßen
    Grimbart

    #2
    Nein, die Funktion Bescheinigungen einfüllen betrifft nur die Bescheinigungen, nicht die Vorjahresdaten.

    Kommentar


      #3
      Du hast bereits einen Entwurf für 2021 erstellt. Den öffnest du. Auf der linken Seite befindet sich ein Aktionsbutton mit 3 Punkten.

      Über den kannst du den Bescheinigungsabruf starten. Die Bescheinigungen überschreiben nur die Bereiche des Entwurfs, für die es

      Bescheinigungen gibt. In deinem Fall sind das die Anlage N (Betriebsrente),die Anlage R (Altersrente) und die Anlage Vorsorgeaufwand

      (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung), außerdem bei Kirchensteuerpflicht noch die Anlage Sonderausgaben. Dort werden

      manuelle Einträge zu Kirchensteuervorauszahlungen vermutlich gelöscht. Deine Daten in der Anlage V bleiben erhalten, ebenso die Daten

      in weiteren Anlagen.

      Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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