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Anwendung der Fünftelregelung bei Steuerausgleich

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    Anwendung der Fünftelregelung bei Steuerausgleich

    Hallo
    Ich habe meine Steuererklärung gemacht, nachdem ich den Bescheinigungsabruf erhalten habe.
    Eine gute Sache, es wird alles eingetragen, bis auf Kleinigkeiten.

    Ich habe im Jahr 2021 eine Abfindung bekommen und soll lt. Steuerberechnung ca. 30.000 Euro Steuer nachbezahlen. Kann das sein ?

    Auf meiner Abrechnung vom Arbeitgeber sind schon Lohnsteuer von über 26.000.- Euro abgeführt worden. Dort wurde lt. meinem Arbeitgeber die Fünftelregelung angewandt.
    Eingetragen ist die Abfindung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Meine Frage jetzt:
    Rechnet Mein Elster bei der Steuerklärung erstmal ohne die Fünftelregelung und damit die Nachzahlung aus und es wird vom Finanzamt korrigiert ?
    Ansonsten verstehe ich nicht, nach was mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet hat wenn ich im Nachhinein nochmal soviel nachzahlen muss.

    Ich hoffe ich habe es verständlich dargestellt.

    Vielen Dank, hoffe auf Klärung

    #2
    Rechnet Mein Elster bei der Steuerklärung erstmal ohne die Fünftelregelung und damit die Nachzahlung aus und es wird vom Finanzamt korrigiert ?
    Nein, Mein ELSTER rechnet normalerweise richtig. In der Steuerberechnung müsste unten eine Zeile sein: Zu versteuern nach § 34 Abs. 1

    Schau mal auf Seite 3 der Anlage N nach, ob der Lohnsteuereinbehalt von über 26.000,00 € richtig in die Zeile 19 der Anlage N übernommen wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24
      Ist in Zeile 19 der Anlage N richtig eingetragen. Dann scheint es wohl richtig zu sein mit der Nachzahlung.
      Ich frage mich eben nur auf welcher Grundlage mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet hat und jetzt nochmal solch eine Nachzahlung zustande kommt.

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        #4
        Ich frage mich eben nur auf welcher Grundlage mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet hat
        Der wird wohl von dem Bruttolohn ausgegangen sein, den du bei ihm verdienst hast. Er kann ja normalerweise nicht wissen, wie sich deine

        Einkommensverhältnisse nach dem Ausscheiden entwickeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Deswegen ist das ja auch eine Pflichtveranlagung, weil es zu Nachzahlungen kommen kann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hilfsweise nimm mal die Eintragungen zur 1/5 Regelung raus und erhöhe den laufenden Arbeitslohn und die Steuern. Dann siehst du ja, was ohne 1/5 Regelung zu zahlen wäre.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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