Hallo
Ich habe meine Steuererklärung gemacht, nachdem ich den Bescheinigungsabruf erhalten habe.
Eine gute Sache, es wird alles eingetragen, bis auf Kleinigkeiten.
Ich habe im Jahr 2021 eine Abfindung bekommen und soll lt. Steuerberechnung ca. 30.000 Euro Steuer nachbezahlen. Kann das sein ?
Auf meiner Abrechnung vom Arbeitgeber sind schon Lohnsteuer von über 26.000.- Euro abgeführt worden. Dort wurde lt. meinem Arbeitgeber die Fünftelregelung angewandt.
Eingetragen ist die Abfindung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung.
Meine Frage jetzt:
Rechnet Mein Elster bei der Steuerklärung erstmal ohne die Fünftelregelung und damit die Nachzahlung aus und es wird vom Finanzamt korrigiert ?
Ansonsten verstehe ich nicht, nach was mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet hat wenn ich im Nachhinein nochmal soviel nachzahlen muss.
Ich hoffe ich habe es verständlich dargestellt.
Vielen Dank, hoffe auf Klärung
Ich habe meine Steuererklärung gemacht, nachdem ich den Bescheinigungsabruf erhalten habe.
Eine gute Sache, es wird alles eingetragen, bis auf Kleinigkeiten.
Ich habe im Jahr 2021 eine Abfindung bekommen und soll lt. Steuerberechnung ca. 30.000 Euro Steuer nachbezahlen. Kann das sein ?
Auf meiner Abrechnung vom Arbeitgeber sind schon Lohnsteuer von über 26.000.- Euro abgeführt worden. Dort wurde lt. meinem Arbeitgeber die Fünftelregelung angewandt.
Eingetragen ist die Abfindung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung.
Meine Frage jetzt:
Rechnet Mein Elster bei der Steuerklärung erstmal ohne die Fünftelregelung und damit die Nachzahlung aus und es wird vom Finanzamt korrigiert ?
Ansonsten verstehe ich nicht, nach was mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet hat wenn ich im Nachhinein nochmal soviel nachzahlen muss.
Ich hoffe ich habe es verständlich dargestellt.
Vielen Dank, hoffe auf Klärung
Kommentar