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KSt-Erklärung Förderverein - Belege einreichen und Angaben zu Rücklagen

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    KSt-Erklärung Förderverein - Belege einreichen und Angaben zu Rücklagen

    Hallo zusammen,

    ich muss zum ersten Mal eine KSt-Erklärung machen. Veranlagungszeitraum ist 2019 bis 2021 für einen gemeinnützigen eingetragenen Förderverein. Als Kassiererin bin ich seit 10/2021 tätig.
    Gemäß aktuellem Bescheid für den Zeitraum 2016 bis 2018 von 07/2019 sind wir von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Unsere Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO

    Zu der Erklärung habe ich nun zwei Fragen:

    1: Belege einreichen:
    In der Erklärung im Hauptvordruck bei dem Punkt "Angaben zu Belegen" steht

    "Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege mit Ihrer Steuererklärung einzureichen. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen für eventuelle Rückfragen auf und reichen diese nur auf Anforderung durch Ihr Finanzamt nach.
    Beabsichtigen Sie dennoch Belege einzureichen, kreuzen Sie bitte das nachfolgende Feld an."
    Dort habe ich keinen Haken gesetzt, also so gesehen angeben, dass wir keine Belge einreichen. Bei der Prüfung bekomme ich nun den Hinweis

    Bitte denken Sie daran, die folgenden Unterlagen für jedes Jahr des Prüfungszeitraums (meist 3 Jahre) gesondert elektronisch an Ihr Finanzamt zu übersenden (Belegnachreichung zur Steuererklärung): 1. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Hinweis: Die Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nach den Tätigkeitsbereichen "ideeller Bereich", "Vermögensverwaltung", "Zweckbetrieb" und "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" aufzuführen. 2. Eine Aufstellung über das Vermögen am 31. Dezember jeden Jahres. 3. Tätigkeitsberichte und Protokolle über die Mitgliederversammlungen, die Auskunft über die Tätigkeiten im Prüfungszeitraum geben, gegebenenfalls Kassenberichte. 4. Sollten Guthaben vorhanden sein, sind stets Angaben zu den Rücklagen zu machen. 5. Bei Satzungsänderung seit der letzten Erklärung ist eine vollständige aktuelle Satzung einzureichen.
    Muss ich nun doch im Hauptvordruck angeben, dass wir Beleg einreichen, oder kann ich das Feld leer lassen und kommt das Finanzamt bei Verlangen auf mich zu und fordert Belege an?


    2: Guthaben - Anlagen zu Rücklagen
    In dem Hinweis steht auch, dass
    sollten Guthaben vorhanden sein, sind stets Angaben zu den Rücklagen zu machen
    .

    In den letzten Jahren hat der Förderverein durch verschiedene Faktoren weniger ausgegeben als Eingenommen:
    - die geförderte Grundschule hatte zwei Schulstandorte. Beide sollten seit 2019/2020 aufgelöst werden und an einem zusammengeführt werden. Geplant war, dass der Förderverein am neuen Schulstandort entsprechende Ausgaben gemäß Satzung tätigt (z. B. beim Schulhof, spezielle Lern-Materialien etc.) Der Umzug der Schulstandorte hat sich durch Sanierung des neuen Standortes mehrfach verschoben. Aufgrund der kommenden Schließung der alten Standorte fielen jedoch Investitionen gemäß Satzung sehr rar aus, da man jede Investition überdacht und für den neuen Standort aufgeschoben hat.
    - durch Corona fanden dann keine/kaum Aktionen an den Schulstandorten noch statt, die früher u.a. durch die Förderung des Fördervereins mitfinanziert wurden, sodass dort kaum Förderungen angefragt wurden (z. B. Bildungsausflüge)

    Dadurch hat sich ein Guthaben angesammelt (< 45.000 €, Gewinn <5.000 €), dass wir nun langsam den Förderzwecken zuführen. Inzwischen ist die geförderte Schule am neuen Schulstandort aber es bestehen noch einige Baustellen, die Förderungen noch einmal verschieben (Schulhof)

    Der Vorstand des Fördervereins hat 10/2021 komplett gewechselt - 99 % neue Vereinsmitglieder und Eltern von 1. Klässlern. Wir versuchen nun die "Untätigkeit" des alten Vorstands abzufangen, da wir wissen, dass Einnahmen von gemeinnützigen Vereinen zeitnah dem Vereinszweck zugeführt werden müssen. In naher Zukunft sind bereits größere dem Förderzweck entsprechende Ausgaben geplant.

    Muss ich nun in der KSt-Erklärung Angaben zum Guthaben aus den Jahren 2019 bis 2021 machen und in wie fern dann Angaben zu Rücklagen oder da es < 45.000 € ist bzw. der Gewinn pro Kalenderjahr < 5.000 € war nicht.

    Hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Der damalige Kassierer, der die KSt-Erklärung 2019 gemacht hat, kann leider nicht weiterhelfen.

    #2
    Hallo,

    Zitat.
    "Bitte denken Sie daran, die folgenden Unterlagen für jedes Jahr des Prüfungszeitraums (meist 3 Jahre) gesondert elektronisch an Ihr Finanzamt zu übersenden (Belegnachreichung zur Steuererklärung): 1. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Hinweis: Die Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nach den Tätigkeitsbereichen "ideeller Bereich", "Vermögensverwaltung", "Zweckbetrieb" und "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" aufzuführen. 2. Eine Aufstellung über das Vermögen am 31. Dezember jeden Jahres. 3. Tätigkeitsberichte und Protokolle über die Mitgliederversammlungen, die Auskunft über die Tätigkeiten im Prüfungszeitraum geben, gegebenenfalls Kassenberichte. 4. Sollten Guthaben vorhanden sein, sind stets Angaben zu den Rücklagen zu machen. 5. Bei Satzungsänderung seit der letzten Erklärung ist eine vollständige aktuelle Satzung einzureichen."
    Du gehst genau danach vor.
    Bei mir gab es diesbezüglich weder Nachfragen, noch die Aufforderung nach weiteren Belegen.
    Gruß FIGUL

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