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Rückgabe einer irrtümlich gezahlten Kirchensteuer

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    Rückgabe einer irrtümlich gezahlten Kirchensteuer

    Hallo,
    Ich bereite eine Steuererklärung vor und das Problem ist, dass die endgültige Steuerberechnung keine Rückerstattung einer irrtümlich gezahlten Kirchensteuer für August/September zeigt. Ich wurde Kirchensteuer erhoben, weil eine falsche Information bei einer Registrierung im Rathaus zur Verfügung gestellt wurde, nachdem ich in eine neue Wohnung umgezogen war.
    Die Frage ist, welches Feld ich ausfüllen muss, um die Kirchensteuer zurückerstatten zu lassen?
    Danke im Voraus.

    #2
    Die Frage ist, welches Feld ich ausfüllen muss, um die Kirchensteuer zurückerstatten zu lassen?
    Steht die einbehaltene Kirchensteuer auf der Lohnsteuerbescheinigung ? Wenn ja, dann sollte die Erstattung kein Problem sein.

    Aus deinen Angaben zur Religionszugehörigkeit sieht das Finanzamt doch, dass du nicht kirchensteuerpflichtig bist.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet, ElsterFormular gibt es seit 2020 nicht mehr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      Ich bin Neuling, tut mir leid für das falsche Unterforum

      ja, die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
      Allerdings zeigt zum Beispiel Smartsteuer eine Rückerstattung. Deshalb habe ich angefangen zu zögern und beschlossen, klarzustellen.

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        Zitat von modest Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Ich bin Neuling, tut mir leid für das falsche Unterforum

        ja, die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
        Allerdings zeigt zum Beispiel Smartsteuer eine Rückerstattung. Deshalb habe ich angefangen zu zögern und beschlossen, klarzustellen.

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Hallo,

        also hattesst du gar kein Problem.
        Hast du wahrscheinlich nicht richtig auf die Berechnung geguckt.
        Die gezahlte KiSt wird ja angezeigt bei der Berechnung der Erstattung
        Gruß FIGUL

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          #5
          Allerdings zeigt zum Beispiel Smartsteuer eine Rückerstattung. Deshalb habe ich angefangen zu zögern und beschlossen, klarzustellen.
          Zeigt Mein ELSTER denn keine Rückerstattung in der Tabelle am Anfang der Steuerberechnung ? Einbehaltene Beträge

          Oder machst du deine Erklärung gar nicht mit der Webanwendung ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Zeigt Mein ELSTER denn keine Rückerstattung in der Tabelle am Anfang der Steuerberechnung ? Einbehaltene Beträge

            Oder machst du deine Erklärung gar nicht mit der Webanwendung ?
            Hallo,

            vielleicht mit Papier?
            Gruß FIGUL

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              #7
              Einbehaltene Beträge
              Muss richtig heißen: Verbleibende Beträge !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Meine Elster zeigt dies in der Tabelle zu Beginn der Steuerberechnung (siehe angehängter Screenshot).
                Tabelle.png

                Die Sache ist, dass Smartsteuer zeigt die gleiche Summe plus Kirchensteuer
                783.00 + 78.92 (Kirchensteuer für zwei Monate) = 861.92
                Zuletzt geändert von modest; 01.05.2022, 12:41.

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                  #9
                  Meine Elster zeigt dies in der Tabelle zu Beginn der Steuerberechnung (siehe angehängter Screenshot).
                  Der mir allerdings nicht angezeigt wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich habe den Screenshot direkt hochgeladen.

                    Kommentar


                      #11
                      In Mein ELSTER muss man die einbehaltene Kirchensteuer auf Seite 2 der Anlage N in Zeile 9 erfassen (Kirchensteuer des Arbeitnehmers),

                      außerdem in der Anlage Sonderausgaben auf Seite 1 in Zeile 4.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Alle diese Felder sind ausgefüllt.
                        Und die Steuer ist in der Zusammenfassung aufgeführt.
                        kirchensteuer.png
                        Aber vielleicht ist das kein Problem und Elster unterstützt diesen Fall einfach nicht. Ich hoffe, ein Steuerbeauftragter wird sich nicht auf diese automatische Berechnung verlassen

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                          #13
                          Zitat von modest Beitrag anzeigen
                          Aber vielleicht ist das kein Problem und Elster unterstützt diesen Fall einfach nicht. Ich hoffe, ein Steuerbeauftragter wird sich nicht auf diese automatische Berechnung verlassen
                          Ich weiß zwar nicht, was ein Steuerbeauftragter ist, aber wenn irgendein Mitarbeiter des FA gemeint sein soll: das FA kann sich eine eigene Software leisten, die müssen nicht Mein Elster bemühen.

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                            #14
                            Vielen Dank für Ihre Hilfe.

                            Kommentar


                              #15
                              Dein letzter Screenshot zeigt die einbehaltene Kirchensteuer als Sonderausgabe an, was richtig ist. Die eigentliche Kirchensteuerberechnung

                              müsste unterhalb der Berechnung der Einkommensteuer kommen. Es kann aber durchaus sein, dass diese Berechnung in deinem Fall entfällt,

                              weil du ja nicht kirchensteuerpflichtig bist. Dann wird folgerichtig auch keine Erstattung ausgewiesen. Das Finanzamt macht das schon richtig.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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