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mutmaßlicher Fehler in Anlage EÜR, § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b

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    mutmaßlicher Fehler in Anlage EÜR, § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b

    Hallo liebes Forum,


    m.E. liegt eine Fehler in der Anlage EÜR vor bzw. genauer gesagt ein Fehler der Fehlerüberprüfung

    Bei einer Gesamteingabe von über 3.000 € in Zeile 91 kommt folgender Fehler: "Der Wert in Zeile 91 übersteigt den maximal zulässigen Betrag von 3.000,00 Euro. " (unten ein Beispiel mit den Maximalbeträgen).

    Nunja, das mag sein, aber in Zeile 91 sind nunmal "steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG" einzugeben und die können m.E. gut und gerne über 3.000 € liegen, da eine Begrenzung auf 3.000 € nur bei
    • § 3 Nr. 26,
    • § 3 Nr. 26b oder
    • bei einem Zusammentreffen von § 3 Nr. 26 und § 3 Nr. 26b
    gegeben ist.

    Nicht aber bei einem Zusammentreffen von § 3 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a (z.B. verschiedene Tätigkeiten, die eine erfüllt § 3 Nr. 26, die andere "nur" § 3 Nr. 26a)...


    Noch dazu verhindert der Fehler leider das Abschicken der Anlage der EÜR!


    ... Oder stehe ich völlig auf dem Schlauch?

    Falls nicht: Wie kann man das weitergeben? mit dem MeinELTER-Bot bin ich nicht weitergekommen




    Beispiel.jpg

    #2
    Besteht bei diesen unterschiedlichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a denn überhaupt ein (enger) Zusammenhang mit deinen Einkünften

    aus der hauptberuflichen selbstständigen Arbeit ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Willst du darauf hinaus, im Zweifel 2 Anlagen EÜR übermitteln? Das werde ich nicht tun. Ich denke, ich würde eher den § 3 Nr.26a in ein anderes Feld eintragen - das dafür nicht vorgesehen ist - und diese Eingabe entsprechend erläutern.

      Einen derartigen Zusammenhang würde ich außerdem schon auch bejahen, wobei ich hauptberuflich nichtselbständig tätig bin und nebenberufliche selbstständige Einkünfte erziele, die eben z.T. nach § 3 Nr. 26, z.T. nach § 3 Nr. 26a und z.T. nicht nach § 3 steuerfrei sind.
      Das sind jetzt keine riesigen Beträge... War jetzt auch die letzten Jahre kein Problem, wobei meiner Erinnerung nach die Anlage EÜR in den letzten Jahren immer mal wieder umorganisiert bzw. im Hinblick auf die zum Teil doppelte und dreifache Angabe von Werten bei steuerfreien Einkünften eher verschlimmbessert wurde, sodass nun selbst die ELSTER-Programmierer nicht mehr ganz den Durchblick zu haben scheinen.
      In der Anlage S darf man die Freibeträge dann auch noch extra eingeben.

      Kommentar


        #4
        In der Anlage S darf man die Freibeträge dann auch noch extra eingeben.
        Das war allerdings schon immer so !

        Ansonsten macht es Sinn, den Fehler in der EÜR an die ELSTER-Hotline zu melden. Die Entwickler lesen hier nämlich nicht mit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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