Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Honorar als „Ghoestreader“ für Chef

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Honorar als „Ghoestreader“ für Chef

    Mein Chef ist offiziell Verfasser eines Kommentars. Da ich ihn dabei.unterstütze, überweist er mir das Honorar, welches er dafür vom Verlag bekommt, steuerfrei. Einen Vertag gibt es nicht. In seiner Est-Erklärung rechnet er das Honorar als Einnahme und Ausgabe ab.
    Ich gehe davon aus, dass ich die Einnahmen versteuern muss. Wo muss ich das Einkommen eintragen?

    #2
    Du wirst eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- erstellen müssen. Der steuerpflichtigen Gewinn gehört dann in die Anlage S.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Du hast dem Finanzamt gegenüber deine selbständige Tätigkeit anzumelden, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln, in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S den gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) zu erklären und die separate Anlage EÜR (= Einnahme-Überschuss-Rechnung) zu übermitzteln. Ggf. möchte das Finanzamt auch eine Umsatzsteuererklärung sehen, auch wennn Du vermutlich als Kleinunternehmer*in tätig bist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von JannyE Beitrag anzeigen
        Mein Chef ist offiziell Verfasser eines Kommentars. Da ich ihn dabei.unterstütze, überweist er mir das Honorar, welches er dafür vom Verlag bekommt, steuerfrei. Einen Vertag gibt es nicht. In seiner Est-Erklärung rechnet er das Honorar als Einnahme und Ausgabe ab.
        Ich gehe davon aus, dass ich die Einnahmen versteuern muss. Wo muss ich das Einkommen eintragen?
        Hallo,

        und deine Tätigkeit wird als Ghostreader bezeichnet?
        Ich kenn so was nur als Ghostwriter.
        Was soll denn rein Ghostreader sein - so etwas ähnliches wie ein Synchronsprecher?
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank und einen schönen.Tag noch.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Mein Chef ist offiziell Verfasser eines Kommentars.
            War das eine einmalige Sache?

            Wenn ja, dann muss nichts angemeldet werden, das Einkommen ist in der Anlage SO zu erklären.

            Und um wie viel Geld geht es? (es gibt nämlich Freigrenzen)

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 04.05.2022, 10:02.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Hallo Stefan,

              es geht um ca. 1300 EUR, die ich in drei Beträgen letztes Jahr erhalten habe. Da der Kommentar weiterhin aktualisiert wird, werde ich auch künftig (vielleicht auch dieses Jahr) Einnahmen haben.

              JannyE

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                ok, bei 1300 Euro gibt es keine Freigrenzen mehr (die läge bei 410 Euro, und bei 256 Euro wenn es Sonstige Einkünfte wären).

                Ob es nun selbstständig ist kann ich aber immer noch nicht einschätzen. Eine einmalige Sache, selbst wenn sie in mehreren Abschnitten erfolgt, führt jedenfalls nicht unbedingt zur Gewerblichkeit.
                Konkret würde ich bei dir vermuten, dass der erste, zweite und insbesondere der vierte Punkt der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:
                • Selbstständigkeit;
                • Nachhaltigkeit;
                • Gewinnerzielungsabsicht;
                • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr;
                • keine freiberufliche Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft;
                • keine private Vermögensverwaltung
                Für die Steuerlast ist auch egal ob es in Anlage S bzw. G oder Anlage SO erklärt wird - ich würde SO nehmen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank für die Antwort, reckoner.

                  Kommentar


                    #10
                    Die Meinungen, ob man den Gewinn in der Anlage SO oder besser in der Anlage S erklären sollte, sind durchaus unterschiedlich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Sehe ich auch so wie Charlie24, daher auch nochmal den Verweis auf meinen Beitrag #3.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X