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Grundsteuerbescheid für meine Eltern 84 Jahre

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    Grundsteuerbescheid für meine Eltern 84 Jahre

    Grundsteuer für meine Eltern über meinen Account???
    ist es Möglich über meinen Elster Account und den Steuernummern meiner Eltern die neuen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer einzugeben??
    Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung (Eigennutzung) und waren seither von der Steuer befreit.
    Kann mir jemand mitteilen wie ich da vorgehe, oder muss ich einen neuen Account für meine Eltern beantragen. Habe die Generalvollmacht.
    Danke im Voraus für eure Hilfe

    #2
    Meines Wissens ist das erst ab Juli möglich.

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      #3
      Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Elster-Account deren Grundsteuererklärung übermitteln:

      Der Elster-Account ist relevant zur Identifizierung des Datenübermittlers. Ob der Datenübermittler -zufällig- identisch ist mit dem Steuerpflichtigen (z.B. bei der Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung) oder nicht (z.B. der Nachbar), ist irrelevant. Wenn du von jemand Anderem eine Steuererklärung übermittelst, solltest Du Dir nur schriftlich bestätigen lassen, dass diese Übermittlung mit diesen Daten so in Ordnung ist. Und bei Deinen Eltern als Angehörige iSd § 15 AO bekommst Du auch von vorneherein keine Probleme mit unerlaubter Steuerberatung. In Hessen heißt es unter https://finanzamt.hessen.de/grundste...aerungspflicht sogar ausdrücklich:

      Gut zu wissen!


      Familienangehörige dürfen sich gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Familienangehörige dürfen z.B. ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen abzugeben. Bei diesem Hinweis handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung, damit auch die Menschen eine Chance haben von den Vorteilen der elektronischen Abgabe zu profitieren, die z.B. nicht über die notwendige Ausstattung oder Kenntnis verfügen.

      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank für die schnelle Antworten. Das ist ja toll, wenn das geht. Dann brauche ich kein Account und sonstiges für meine Eltern anlegen.
        wünsche allen einen schönen Tag und bleibt gesund …….

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Elster-Account deren Grundsteuererklärung übermitteln:

          Der Elster-Account ist relevant zur Identifizierung des Datenübermittlers. Ob der Datenübermittler -zufällig- identisch ist mit dem Steuerpflichtigen (z.B. bei der Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung) oder nicht (z.B. der Nachbar), ist irrelevant. Wenn du von jemand Anderem eine Steuererklärung übermittelst, solltest Du Dir nur schriftlich bestätigen lassen, dass diese Übermittlung mit diesen Daten so in Ordnung ist. Und bei Deinen Eltern als Angehörige iSd § 15 AO bekommst Du auch von vorneherein keine Probleme mit unerlaubter Steuerberatung. In Hessen heißt es unter https://finanzamt.hessen.de/grundste...aerungspflicht sogar ausdrücklich:

          Gut zu wissen!


          Familienangehörige dürfen sich gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Familienangehörige dürfen z.B. ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen abzugeben. Bei diesem Hinweis handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung, damit auch die Menschen eine Chance haben von den Vorteilen der elektronischen Abgabe zu profitieren, die z.B. nicht über die notwendige Ausstattung oder Kenntnis verfügen.
          Wir haben beim Finazamt angerufen und die habe das selbe gesagt, was ihr schreibt.
          Ich habe das jetzt versucht, aber ich kann nur meinen eigene Grundsteuererklärung weiter bearbeiten oder löschen.

          Wie muss ich da vorgehen?

          Danke schonmal.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Hanjo Biehs Beitrag anzeigen
            aber ich kann nur meinen eigene Grundsteuererklärung weiter bearbeiten oder löschen.
            Neues Formular aufrufen. Das ELSTER-Benutzerkonto besteht aus verschiedenen Kategorien, z. B. letzte Erklärung, Neue Einkommensteuererklärung, Alle Formulare und Leistungen usw. unter Mein ELSTER. Dem Benutzerkonto ist es egal, wie viele Formulare erstellt werden und welche Steuernummer oder welches Aktenzeichen im Formular angegeben wird; wichtig ist die Berechtigung, dass die betreffende Person eingewilligt hat, Bescheid weiß und die Angaben bereitstellt.
            Zuletzt geändert von schachsommer12; 16.07.2022, 11:03.

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              #7
              Hallo, ich möchte die Feststellungserklärung für meine Eltern auch online über meinen Account machen. Dass das grundsätzlich geht, habe ich dank dieser Beiträge verstanden. Allerdings wohnen meine Eltern im Saarland, während ich in BW wohne. Könnte das ein Problem darstellen?
              Mit vorauseilendem Dank....

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                #8
                Allerdings wohnen meine Eltern im Saarland, während ich in BW wohne. Könnte das ein Problem darstellen?
                Nein, du musst das Formular für die anderen Bundesländer ausfüllen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke! Ich habe Elster-online noch nie verwendet (bin gerade im Registrierungsprozess). Ich kann also auf alle bundesland-spezifischen Formulare von meinem Account aus zugreifen? Praktisch
                  Schönen Tag noch & danke für die Hilfe, H1W.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von H1W Beitrag anzeigen
                    Ich kann also auf alle bundesland-spezifischen Formulare von meinem Account aus zugreifen? Praktisch
                    Natürlich. Das Ausfüllen für Verwandtschaft, auch in anderen Bundesländern, ist durchaus erwünscht, wie es ja keinen Zwang gibt, dort zu wohnen, wo man Land besitzt, also z.b. ein Niedersachse ganz legal Land in Bayern besitzen darf, von Sprachproblemen abgesehen.

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                      #11
                      Schnell und hilfreich dieses Forum. Dank an alle!

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                        #12
                        Ist ja auch logisch: Lassen wir mal Deine Schwiegereltern aus dem Spiel und nehmen an, Du hättest selbst Grundstücke in mehreren Bundesländern. Da es jeweils auf das Belegenheitsland und nicht auf das Wohnsitzland ankommt (wäre ja auch unmöglich, Stichwort Erbengemeinschaft mit zig verstreuten Erben), musst Du in der Lage sein mit dem Account auch Erklärungen für mehrere Bundesländer abzugeben. Und der Elster-Account ist ein reines Zertifikat zur Identifizierung des Datenübermittlers.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Hallo, weiter oben schreibt jemand, dass man ein neues Formular aufrufen kann, um die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag für seine Eltern einzureichen. Wie aber rufe ich das neue Formular auf? Ich komme bei den Eingaben Grundsteuer / Grundsteuer für Hessen immer nur zu der Meldung, dass mein (eigenes ) Formular bereits in Bearbeitung sei und werde gefragt, ob ich es weiter bearbeiten möchte. Wo/Wie kann man dieses neue Formular aufrufen???
                          Danke im Vorfeld für erleuchtende Antworten

                          Kommentar


                            #14
                            Wo/Wie kann man dieses neue Formular aufrufen???
                            Man muss das in Bearbeitung befindliche Formular zunächst speichern und verlassen (also schließen !). Die gleichzeitige Bearbeitung

                            mehrerer Entwürfe wird von Mein ELSTER nicht unterstützt. Anschließend kann man dann ein neues Formular für Hessen oder auch andere BL starten.

                            https://www.elster.de/eportal/formul.../grundsteuerhe
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von SteHi Beitrag anzeigen
                              Wo/Wie kann man dieses neue Formular aufrufen???
                              Ergänzend zu dem von Charlie Gesagten darfst du auch nicht auf der Startseite auf die Kachel mit dem Entwurf klicken, denn dann setzt du den begonnenen fort, sondern musst dich neu durchs Menü Formulare und Leistungen, alle Formulare zum passenden Grundsteuer Formular durchhangeln.

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