Private Pflegeversicherung als Beamter mti freier Heilfürsorge

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Wenn ich den Betrag in Zeile 24 eintrage und sonst kein Feld ausfülle:
    Ich habe das schon vermutet. Was macht die Anwendung, wenn du in Zeile 23 wieder 0 einträgst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Siggi0211
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2022
      • 15

      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich habe das schon vermutet. Was macht die Anwendung, wenn du in Zeile 23 wieder 0 einträgst ?
      Dann kein Fehler, Erstattung wird angezeigt und ich könnte elektronisch übermitteln.

      Merkwürdig...

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #18
        Eigentlich nicht so ganz abwegig: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Jemand trotzdem nur Pflegepflichtversicherungsbeiträge hat, ist das in den meisten Fällen unschlüssig, Ausnahmen wie Bei Dir gibt es aber. Man hat sich dann halt wohl entschieden -weil es halt meistens falsch ist- auf eine Pflicht-Krankenversicherungsbeitrag-Eintrag zu bestehen (sonst abbruch) und nicht nur einen Hinweis genügen zu lassen.

        Das selbe Spiel gibt es halt auch für Zusatzversicherungen: Es ist recht wahrscheinlich, dass Jemand mit einer Zusatzversicherung etc. eigentlich auch noch Pflichtbeiträge haben müsste, aber nicht zwingend. Daher wohl auch hier die Entscheidung dies bei einer Nichteintragung bei Pflicht-KV/-PV in einen Abbruch laufen lassen.

        Sehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #19
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Sehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)
          Im Übrigen denke ich, der Vorteil des steuerlichen Exotentums, dass mangels Beiträgen zur Krankenversicherung der volle Höchstbeitrag von 1900€ für übrigen Vorsorgeaufwand anderweitig zur Verfügung steht, ist den erzwungenen Null-Eintrag wert.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #20
            Dann kein Fehler, Erstattung wird angezeigt und ich könnte elektronisch übermitteln.
            Dann mache es !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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