Wieso kann man in Elster - Ihr Online Finanzamt keine Nachricht ans Finanzamt senden?

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  • Roschee
    Neuer Benutzer
    • 13.06.2008
    • 20

    #1

    Wieso kann man in Elster - Ihr Online Finanzamt keine Nachricht ans Finanzamt senden?

    Wieso gibt es keine möglichkeit dass ich Nachrichten meinem Finanzamt zusende ?
    Dies verstehe ich nicht. Wieso ist dann diese Online Finanzamt überhaupt da ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Man kann in Mein ELSTER natürlich eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken, vorausgesetzt man hat ein vollwertiges Zertifikat auf

    die persönliche ID. https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Roschee
      Neuer Benutzer
      • 13.06.2008
      • 20

      #3
      Besten Dank für den Hinweis. Aber dies ist schon sehr umständlich dies unter den Forumlaren zu suchen. Ich habe immer ganz unten neben dem Impressum nach Kontakt gesucht.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Ich habe immer ganz unten neben dem Impressum nach Kontakt gesucht.
        Das eigene Finanzamt ohne Login und ohne Formular gesichert zu erreichen, würde mit dem Steuergeheimnis schlecht zu vereinbaren sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Man als Bürger selber kann aber kein eigenes Steuergeheimnis verletzen. Daher ist z. B. einfache E-Mail durch die Bürger möglich, durch FA nur mit Einverständnis Bürger.

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          • Roschee
            Neuer Benutzer
            • 13.06.2008
            • 20

            #6
            Danke an alle.

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