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Elster findet Einkünfte in V für Ehegatten - ich nicht. Bin verwitwet.

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    Elster findet Einkünfte in V für Ehegatten - ich nicht. Bin verwitwet.

    Elster behauptet, daß ich in V Einkünfte für Ehegatte erklärt habe, ist aber zu bekloppt, mir die Zeile(n) zu sagen. Da ich verwitwet bin, habe ich diese Angaben nicht gemacht und auch keine 0 eingetragen.
    Wieso ist das Programm nicht in der Lage, mir wenigstens die Zeile / Eingabepunkt anzugeben?

    Nach einer ähnlichen Anfrage im letzten Jahr beim zuständige FA verzichte ich lieber darauf. Die hatten noch weniger Ahnung von der Web-Anwendung als ich.
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    #2
    Wieso ist das Programm nicht in der Lage, mir wenigstens die Zeile / Eingabepunkt anzugeben?
    Du kannst doch zur Anlage V navigieren. Auf der Startseite sieht man, in welchen Teilseiten Einträge vorhanden sind.

    Die musst du dann durchblättern. Vielleicht hat sich in Zeile 24 doch eine 0 eingeschlichen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24

      Sie haben recht, da war eine Null. Habe sie mehrmals übersehen. Aber warum ein Programmierer zu faul ist, bei der Fehlermeldung auch die Zeile auszugeben, ist mir ein Rätsel. Das sollten selbst Anfänger nicht machen. So viel zur Benutzerfreundlichkeit oder auch Usability.

      Danke und freundliche Grüße

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        #4
        Du magst Du sicherlich Recht haben. Aber wozu man an ungefragten Stellen Werte wie z.B. Null einträgt, verstehe ich aber auch nicht. :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Fehler passieren immer und ein gutes Programm zeichnet sich dadurch aus, daß es eben genau so etwas abfängt, exakt darauf hinweist und vielen Benutzern damit Zeit erspart. Schließlich ist das Programm ja für den "gemeinen" Steuerzahler gedacht, der ja auch letztlich den Programmierer bezahlt. mfg

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            #6
            Hallo,

            mit dem Zitat; Schließlich ist das Programm ja für den "gemeinen" Steuerzahler gedacht,
            hast du recht. allerdings soll das Nutzen der Software möglichst erschwert werden, damit möglichst wenige davon Gebrauch machen können.Da hat schon eine gewisse Lobby ihren Beitrag dazu geleistet,
            ergo m.E: ist Mein Elster nicht unbedingt für den unbefarften Laien gedacht.
            Gruß FIGUL

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              #7
              Da hat schon eine gewisse Lobby ihren Beitrag dazu geleistet,
              Ob es wirklich an der Lobby liegt oder daran, dass die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht ausreicht, um die besten Programmierer zu gewinnen, weiß ich nicht.

              Tatsache ist, dass im konkreten Fall der Fehler leicht zu finden war, im Abschnitt 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kann es nur die Zeile 24 sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Man muß nicht der beste Programmierer sein, um die Zeilenangabe in ein Statement zu schreiben. Dazu braucht man/sie keine Minute. Man muß nur den Grips haben, zu verstehen, was der Anwender von solch eine Fehlermeldung halten wird, insbesondere wenn mehrere Vs ausgefüllt wurden. In welcher ist dann der Fehler? Mag sein, daß das nur die Zeile 24 sein kann, aber genau das weiß eben der Benutzer nicht, schon gar nicht der unbedarfte!

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                  #9
                  Dass die Webanwendung in vielen Punkten verbesserungsbedürftig ist, ist hier im Anwenderforum durchaus bekannt.

                  Das hilft aber nicht weiter, die Entwickler lesen hier praktisch nicht mit. Die haben nämlich ein eigenes Forum.

                  Mich nervt z. B., dass bei dieser Art von Fehlermeldungen immer auch auf die Seiten 2 und 3 des Hauptvordrucks verwiesen wird,

                  um dort den Namen eines nicht vorhandenen Ehegatten einzutragen bzw. die Zusammenveranlagung auszuwählen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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