es ist mir - aber wohl auch allgemein - nicht klar, wo und wie im formular EÜR (2020) mensch investitionsabzugsbeträge ("gewinnmindernd" als 'betriebsausgaben' in welchem feld?), hinzurechnungsbeträge ("gewinnerhöhend" als 'einnahmen' in welchem feld?) nach §7g estg eintragen soll (sicherlich ohne mwst.?!)? lediglich zu "Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EStG" findet sich die zeile 42 (allerdings ist in "Absatz 2 Satz 2" von "herabsetzungsbeträgen" gar keine rede; in diesem satz geht es um die hinzurechnungsbeträge...).
offen ist auch die frage, wie die drei möglichen einträge in der "unternehmerischen gewinnrechnung" berücksichtigt werden? einerseits heißt es: 'Der Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der unternehmerischen Gewinnermittlung in der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung) steuermindernd berücksichtigt. Dies gilt für die Inanspruchnahme wie für die Auflösung (hhw: bzw. "hinzurechnung") im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes." (> https://www.steuer-gonze.de/web/inde...-gem-s-7g-estg ) andererseits lesen wir: "Der Investitionsabzugsbetrag wird in der Anlage EÜR im Bereich Ermittlung des Gewinns ( Zeile 101 [hhw: veraltet]) im Planungsjahr (hhw: drei jahre sind möglich, ggf. zur stückelung) abgezogen und im Jahr der Investition wieder hinzugerechnet. Hinzurechnungen werden in den Zeilen 96a – 99 eingetragen (hhw: veraltet). Dieser Betrag (hhw: welcher? beide? abzüge und hinzurechnungen?) wird in der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. (hhw: die "herabsetzungsbeträge" nach §7g werden im eür-formular für 2020 extra abgefragt, die anderen beträge nicht...? wo sind die also so einzutragen, dass sie "nicht in der gewinnermittlung berücksichtigt werden"?)' (> https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1831198.html ). die EÜR ist aber klar eine "unternehmerischen Gewinnermittlung", oder? wenn ich nun allerdings einer bank gegenüber zwecks kreditbeantragung meinen ertrag im jahr x angebe und dieser um einen großen investitionsabzug (rein steuerlich!) geschmälert ist, dann entsteht ein falsches bild über meine ertragskraft...
danke im voraus für aufklärung! :-)
offen ist auch die frage, wie die drei möglichen einträge in der "unternehmerischen gewinnrechnung" berücksichtigt werden? einerseits heißt es: 'Der Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der unternehmerischen Gewinnermittlung in der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung) steuermindernd berücksichtigt. Dies gilt für die Inanspruchnahme wie für die Auflösung (hhw: bzw. "hinzurechnung") im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes." (> https://www.steuer-gonze.de/web/inde...-gem-s-7g-estg ) andererseits lesen wir: "Der Investitionsabzugsbetrag wird in der Anlage EÜR im Bereich Ermittlung des Gewinns ( Zeile 101 [hhw: veraltet]) im Planungsjahr (hhw: drei jahre sind möglich, ggf. zur stückelung) abgezogen und im Jahr der Investition wieder hinzugerechnet. Hinzurechnungen werden in den Zeilen 96a – 99 eingetragen (hhw: veraltet). Dieser Betrag (hhw: welcher? beide? abzüge und hinzurechnungen?) wird in der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. (hhw: die "herabsetzungsbeträge" nach §7g werden im eür-formular für 2020 extra abgefragt, die anderen beträge nicht...? wo sind die also so einzutragen, dass sie "nicht in der gewinnermittlung berücksichtigt werden"?)' (> https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1831198.html ). die EÜR ist aber klar eine "unternehmerischen Gewinnermittlung", oder? wenn ich nun allerdings einer bank gegenüber zwecks kreditbeantragung meinen ertrag im jahr x angebe und dieser um einen großen investitionsabzug (rein steuerlich!) geschmälert ist, dann entsteht ein falsches bild über meine ertragskraft...
danke im voraus für aufklärung! :-)
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