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investitionsabzugsbetrag, hinzurechnungsbetrag, herabsetzungsbetrag (§7g) in der EÜR?

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    investitionsabzugsbetrag, hinzurechnungsbetrag, herabsetzungsbetrag (§7g) in der EÜR?

    es ist mir - aber wohl auch allgemein - nicht klar, wo und wie im formular EÜR (2020) mensch investitionsabzugsbeträge ("gewinnmindernd" als 'betriebsausgaben' in welchem feld?), hinzurechnungsbeträge ("gewinnerhöhend" als 'einnahmen' in welchem feld?) nach §7g estg eintragen soll (sicherlich ohne mwst.?!)? lediglich zu "Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 2 EStG" findet sich die zeile 42 (allerdings ist in "Absatz 2 Satz 2" von "herabsetzungsbeträgen" gar keine rede; in diesem satz geht es um die hinzurechnungsbeträge...).
    offen ist auch die frage, wie die drei möglichen einträge in der "unternehmerischen gewinnrechnung" berücksichtigt werden? einerseits heißt es: 'Der Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der unternehmerischen Gewinnermittlung in der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung) steuermindernd berücksichtigt. Dies gilt für die Inanspruchnahme wie für die Auflösung (hhw: bzw. "hinzurechnung") im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes." (> https://www.steuer-gonze.de/web/inde...-gem-s-7g-estg ) andererseits lesen wir: "Der Investitionsabzugsbetrag wird in der Anlage EÜR im Bereich Ermittlung des Gewinns ( Zeile 101 [hhw: veraltet]) im Planungsjahr (hhw: drei jahre sind möglich, ggf. zur stückelung) abgezogen und im Jahr der Investition wieder hinzugerechnet. Hinzurechnungen werden in den Zeilen 96a – 99 eingetragen (hhw: veraltet). Dieser Betrag (hhw: welcher? beide? abzüge und hinzurechnungen?) wird in der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. (hhw: die "herabsetzungsbeträge" nach §7g werden im eür-formular für 2020 extra abgefragt, die anderen beträge nicht...? wo sind die also so einzutragen, dass sie "nicht in der gewinnermittlung berücksichtigt werden"?)' (> https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1831198.html ). die EÜR ist aber klar eine "unternehmerischen Gewinnermittlung", oder? wenn ich nun allerdings einer bank gegenüber zwecks kreditbeantragung meinen ertrag im jahr x angebe und dieser um einen großen investitionsabzug (rein steuerlich!) geschmälert ist, dann entsteht ein falsches bild über meine ertragskraft...
    danke im voraus für aufklärung! :-)
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.05.2022, 15:41.

    #2
    Warum wählen hier neuerdings so viele Nutzer einen so kleinen Schriftgrad, dass ich Probleme beim Lesen habe ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, nimmt etwas zu. Hätte nur noch gefehlt, dass der Threadersteller von sich aus darauf hinweist, dass man meist die Browser-Darstellung mit "Strg + "+"" vergrößern und mit "Strg + "-"" wieder verkleinern kann ...

      Bei der Unübersichtlichkeitssteigerung aufgrund der zu vielen Kleinschreibung und fehlender Absätze hätte das aber auch nichts gebracht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        ... und fehlender Absätze hätte das aber auch nichts gebracht.
        So sehe ich das auch. Um das System des Investitionsabzugsbetrags besser zu verstehen, empfehle ich, zunächst die ausführliche Hilfe

        zur Zeile 101 der EÜR aufmerksam zu lesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habs mal etwas größer gemacht. Gegliedert hab ich's nicht, und auch keine Groß- und Kleinschreibung angewendet, denn dazu hätt ich den ganzen Block noch lesen müssen.

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