Anlage KAP Günstigerprüfung, und ausfüllen von beiden Ehegatten

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Anlage KAP Günstigerprüfung, und ausfüllen von beiden Ehegatten

    Ich bin gerade dabei die KAP Anlage auszufüllen und habe bisher immer ein Kreuzchen bei der Günstigerprüfung gemacht. Das heißt, ich muß auch eine KAP für meine Ehefrau hinzufügen, sonst meckert Elster, weil auch sie das Kreuzchen setzen muß. Nun weiß ich nicht mehr, ob ich da auch die ganzen KAP Summen eingetragen habe, wie bei mir, (wären eh die gleichen) oder reicht das Ausfüllen auf meiner KAP Anlage aus und muß nur das Kreuz (Günstigerprüfung) bei der Anlage meiner Frau machen?

    Danke
    Zuletzt geändert von funny; 06.05.2022, 13:31.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du wirst sicher vollständige Angaben machen müssen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Nun weiß ich nicht mehr, ob ich da auch die ganzen KAP Summen eingetragen habe, wie bei mir, (wären eh die gleichen) oder reicht das Ausfüllen auf meiner KAP Anlage aus und muß nur das Kreuz machen?
      Die Kapitalerträge meiner Frau unterscheiden sich sehr wohl von meinen eigenen Kapitalerträgen. Habt ihr Gemeinschaftskonten ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • funny
        Erfahrener Benutzer
        • 11.04.2010
        • 226

        #4
        Macht das ein Unterschied bei der Eintragung in KAP? Wir werden bei Elster Zusammenveranschlagt

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Kann schon sein je nach Fall. Spontan fällt mir da die Kirchensteuer ein bei unterschiedlichen Konfessionen, Altersentlastungsbetrag bei tariflicher Versteuerung der Kapitaleinkünfte, festzustellende Verluste bei den Kapitaleinkünften.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • funny
            Erfahrener Benutzer
            • 11.04.2010
            • 226

            #6
            OK. Ich habe jetzt alles "penibel" eingetragen. Verändert in der Prüfung (Erstattung) hat sich nichts.

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Ist auch meistens so, Auswirkungen erfolgen eher bei Exotenfällen. Aber es wird nun einmal separat abgefragt, weil das Ergebnis ja nicht vorhersehbar ist, also sollte man es auch tun. "nach bestem Wissen und Gewissen" und so.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Macht das ein Unterschied bei der Eintragung in KAP? Wir werden bei Elster Zusammenveranschlagt
                Die Einkünfte aus Kapitalvermögen haben doch nichts mit der Veranlagungsart zu tun. Wenn man die Günstigerprüfung beantragt,

                was in der Regel nur bei einem unterdurchschnittlichen zu versteuerndem Einkommen (unter 33.500 €) erfolgreich ist, müssen alle

                Kapitaleinkünfte beider Ehegatten vollständig erklärt werden. Bei Gemeinschaftskonten teilt man n. m. K. hälftig auf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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