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    Beiträge zur Rentenversicherung

    Seit Jahren mache ich die Steuererklärung mit Elster , zunächst per Formular in Papierform, dann elektronisch und jetzt mit mein Elster. Ich bekam nie Beanstandungen. Jetzt für das Jahr 2021 bekomme ich folgende Hinweise: "Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Versorgungsaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung". Hä ? Ich bin Beamter , ich zahle doch keine Rentenbeiträge ? Und das zweite: "Anlage Vorsorgeaufwand ... Sie haben angegeben , dass sie zu ihrer Krankenversicherung oder ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (=Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben , obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter Vorsorgeempfänger vorliegen , Bitte überprüfen sie ihre Angaben" Hä ? Ich bekomme mein Beamtengehalt bzw. Besoldung wie das heißt , was soll ich da Angaben , wüste gar nicht ... vielleicht habe ich auch nur vergessen einen Haken zu setzen oder einen Haken zuviel gemacht. Ich konnte ja meine Daten aus 2020 nicht übernehmen und musste alles neu eintragen !?

    #2
    Zuerst das Zweite: Selbstverständlich hast Du Anspruch auf steuerfreie Beihilfen. Oder heißt die Beihilfe bei Dir anders ?

    Zum Ersten: Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 51 ff. sind Deine Freunde.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Das wurde doch aber die ganzen Jahre nicht beanstandet. Da habe ich wohl etwas verfriemelt ? Aber was heißt steuerfreie Beihilfe. Ich bekomme Beihilfe wenn ich Krankenrechnungen bezahlen muss 50/50% die die Hälfte die private KV und die andere Hälfte die Beihilfe mit gewissen Abzügen , weil ja die Beihilfe nur das zurück zahlt was ein gesetzlich KVter zahlen würde. Da bleibt man als Beamter immer auf bissl was sitzen. Aber ob die Beihilfe steuerfrei ist keine Ahnung , ich reiche die Belege ein und bekomme mein Geld wieder, das wars.
      Zuletzt geändert von Kalmberg01; 06.05.2022, 16:25.

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        #4
        Das wurde doch aber die ganzen Jahre nicht beanstandet. Da habe ich wohl etwas verfriemelt ?
        Die Hinweise auf die fehlenden Angaben zur Rentenversicherungspflicht (Zeile 52 ff.) sind neu, der Hinweis auf Zeile 51 nach meiner Erinnerung nicht.

        Da muss bei jeder Art von Arbeitnehmer, also auch bei Beamten, keine Angabe ausgewählt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich würd ja noch etwas ändern oder anpassen. Aber wenn man das übersendet hat ist die Datei ja nicht mehr veränderbar, heißt das ich muss alles neu schreiben ?

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            #6
            Aber wenn man das übersendet hat ist die Datei ja nicht mehr veränderbar, heißt das ich muss alles neu schreiben ?
            Nein, starte eine neue Erklärung, dann wird dir die Übernahme der bereits übermittelten Daten angeboten. Den neuen Entwurf speicherst

            du ab, änderst bzw. ergänzt die Einträge ab Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand und übermittelst die korrigierte Erklärung erneut.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Soweit so gut , also ändere ich Zeile 51 auf "keine Angabe" und bei 52 setze eine Haken bei Beamten ?

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                #8
                also ändere ich Zeile 51 auf "keine Angabe" und bei 52 setze eine Haken bei Beamten ?
                Richtig, außerdem musst du in Zeile 55 noch ja auswählen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zeile 55 bezieht sich auf die Pensionierung die ich hoffentlich mal erreiche ? ;-) Keine Ahnung ob ich das jemals vorher angeklickt habe...

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                    #10
                    Zeile 55 bezieht sich auf die Pensionierung die ich hoffentlich mal erreiche ?
                    In Zeile 55 wird nur nach der Anwartschaft auf Altersversorgung gefragt und die hat man aus dem Dienstverhältnis als Beamter nun mal.

                    Diese Zeilen gibt es nach meiner Erinnerung schon viele Jahre. Früher wurde auch noch gefragt, ob die Anwartschaft ganz oder teilweise

                    ohne eigene Beitragsleistungen erworben wurde, was man als Beamter ebenfalls bejahen musste.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Na gut, habe alles nach den vorgenannten Hinweisen geändert / berichtigt ! Danke dafür !

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