Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2021 als Witwe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung 2021 als Witwe

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
    Ich mache meine Steuererklärung dieses Jahr das erste mal allein und über Elster. An sich ist das Eingeben der Daten und auch der Belegabruf sehr einfach. Aber: ich bin seit Ende 2020 Witwe (fülle also die Erklärung nur für mich mit der Anlage Kind aus). Leider erhalte ich folgenden Fehler:
    • Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung.
    Einzelveranlagung kann ich nicht ankreuzen beim Hauptformular - da es ja nur mich gibt. Habe das auch schon ausprobiert - da bekomme ich dann wieder andere Fehler....

    Wo liegt denn hier der Fehler? Bzw. wie kann ich diesen Fehler beheben? Mit Fehler kann ich das ja nicht absenden...

    Danke schon mal für die Unterstützung!

    Gruß
    Cori

    #2
    Du bist jetzt die Steuerpflichtige Person, nicht mehr die Ehefrau und so musst du das Kindheitsverhältnis in der Anlage Kind auch eintragen.

    Weiter unten (Zeile 14) ist dann noch anzugeben, das das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch dessen Tod erloschen ist.

    In der Anlage AV musst du die Angaben zum Kind in einer anderen Zeile als bisher machen, da muss ich jetzt auch erst nachsehen.

    Zur Veranlagungsart darfst du keine Angaben mehr machen, diese Angaben sind nur bei Ehegatten zulässig. Die Anwendung erkennt aus

    dem Datum bei verwitwet seit, dass dir 2021 noch der Splittingtarif zusteht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Das Kind ist in der Anlage AV jetzt in Zeile 19 einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nachtrag: Das Kind ist in der Anlage AV jetzt in Zeile 19 einzutragen.
        Vielen, vielen Dank!!!! Jetzt hat es funktioniert!

        Kommentar

        Lädt...
        X