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Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ohne Einkommensteuererklärung ?

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    Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ohne Einkommensteuererklärung ?

    Hallo zusammen,

    bei Mein-Elster kann man auf Seite 1 des Hauptvordrucks bei "Festsetzung der AN-Sparzulage" einen Haken setzen ohne dass bei "Einkommensteuererklärung" auch einer gesetzt sein muss, bzw. dass der systemseitig automatisch gesetzt wird.

    Bedeutet dies, dass die Festsetzung der AN-Sparzulage beantragt werden kann ohne dass gleichzeitig mit der Festsetzung der AN-Sparzulage eine Veranlagung zur Einkommensteuer und eine Festsetzung der Einkommensteuer durchgeführt wird ?

    Gruß Tim


    #2
    Durch Klick auf das Fragezeichen kannst Du die Eingabehilfe aufrufen. Dort heißt es u. a.:

    Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen .... Ein gesonderter Antrag ist zum Beispiel erforderlich, wenn
    • Sie (gegebenenfalls auch Ihr Ehegatte / Lebenspartner) ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder
    • keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

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      #3
      @L. E. Fant: Besten Dank für Deinen Beitrag.

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Durch Klick auf das Fragezeichen kannst Du die Eingabehilfe aufrufen. Dort heißt es u. a.:[/LIST]
      Dass der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage "grundsätzlich" zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen ist, bedeutet nicht, dass er nicht auch ohne die Einkommensteuererklärung stellbar wäre.

      "Grundsätzlich" hat im Juristendeutsch eine völlig andere Bedeutung als umgangssprachlich.


      Meine Frage aus #1 (etwas anders formuliert) war, dass wenn ich nur die Festsetzung der AN-Sparzulage beantrage (das geht bei MeinElster), ob dann auch eine Veranlagung zur Einkommensteuer und eine Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt.


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        #4
        Grundsätzlich heißt es gibt auch Ausnahmen. Und zwar,

        wenn
        • Sie (gegebenenfalls auch Ihr Ehegatte / Lebenspartner) ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder
        • keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

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          #5
          Um einem Derailing entgegenzuwirken, hier nochmals meine Frage:


          Wenn ich nur die Festsetzung der AN-Sparzulage beantrage (das geht bei MeinElster), wird dann auch eine Veranlagung zur Einkommensteuer und eine Festsetzung der Einkommensteuer durchgeführt ?
          .


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            #6
            Probieren geht offensichtlich über studieren.

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              #7
              Wahrscheinlich wird der Bearbeiter das nicht checken und trotzdem eine durchführen, insbesondere auch, da er ja das Ergebnis einer (fiktiven) Einkommensteuerveranlagung bräuchte um zu sehen, ob die Einkommensgrenzen überschritten sind oder nicht.

              Die andere Frage ist doch aber, was die Spielerei soll, sofern Du keiner dieser Ausnahmefälle bist. Wenn Du damit einer eventuellen Einkommensteuernachzahlung entgehen wolltest, die Du Dir vielleicht ausgerechnet hast, kannst Du das zu 99,99 % vergessen, denn dann dürfte es auch eine Vorschrift geben, die Dich zur Einkommensteuererklärungsabgabe verpflichtet und dann zwingend auch zu einem Einkommensteuerbescheid führt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Zusammenfassung:

                Ein Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage stellt, kann dies auch über MeinElster tun, ohne gleichzeitig eine Einkommensteuererklärung zu machen.

                Führt das Finanzamt dennoch eine Veranlagung zur Einkommensteuer durch, kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats Einspruch einlegen mit dem Hinweis, er habe keine Einkommensteuererklärung gemacht.

                Der Steuerbescheid wird dann - exklusive einer etwaigen Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage - aufgehoben.

                Und das FA entschuldigt sich dafür sogar schriftlich, wie jetzt kürzlich bei einer meiner Töchter geschehen.

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