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Umsatzsteuererklärung 2021 : Durch Rundungsdifferenzen fehlerhafte Berechnung der USt

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    Umsatzsteuererklärung 2021 : Durch Rundungsdifferenzen fehlerhafte Berechnung der USt

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem mit der automatischen Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung 2021 in MeinElster. Vor allem geht es mir darum, ob meine Vorgehensweise geändert werden muss.

    Unter 4 - C. Steuerpflichtige Lieferungen gebe ich meine netto Umsätze an. Die Ust wird dann autom. berechnet.
    Dadurch entstehen bei mir Rundungsdifferenzen von ca. 14 Cent.

    Das ist aber eher das kleinere Problem.
    Mit diesem Fehler von 14 Cent wird jetzt unter "13 - L. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer" weiter gerechnet.

    Es stellt sich die Frage nach der richtigen Vorgehensweise ?

    Die Zeile 167 gibt es 2 Mal. In der 2. Zeile 167 steht :"Manuelle Eingabe der verbleibenden Umsatzsteuer". Das habe ich jetzt gewählt und die mit meiner Buchhaltung übereinstimmende Umsatzsteuer eingetragen.
    Das Finanzamt weiß aber nicht, wo die 14 Cent manuelle Differenz herkommen.

    Die 2. Möglichkeit habe ich aus dem Thread "USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung" entnommen.
    https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/elsterformular/226-ust-erklärung-aufgezwungene-autom-steuerberechnung#post40362
    Ich würde die automatische Berechnung stehen lassen und es käme zu einem formalen Ust Guthaben von 14 Cent.
    Hier weiß ich jedoch nicht, ob mir der Prüfer bei einer evtl. Betriebspürfung aus den nicht korrigierten 14 Cent einen Strick dreht.

    Ich wäre dankbar über den richtigen Weg für das Finanzamt. Vielen Dank.






    #2
    Da weiß ich nicht wie man Dir helfen kann!

    Du glaubst doch nicht im Ernst dass das Finanzamt auch nur einen Gedanken vergeudet, wenn aufgrund maschineller Rundungen durch Elster Deine Erklärung um 14 Cent nicht stimmt!

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      #3
      Vielen Dank.

      Es ging ja auch um folgende Frage. Wenn ich die Ust in Zeile 167 manuell ändere, ist das für das FA ok oder ist die Zeile 167 für andere Änderungen gedacht ?

      Bei der Papier Umsatzsteuer hatte ich dieses Problem nicht. Da habe ich die Ust in €/Cent eingetragen und den netto Umsatz in vollen €. Durch die vollen € hat das immer gepasst.

      Wenn eine evtl. Betriebsprüfung keine Änderung der automatischen Berechnung verlangt, dann werde ich die Berechnung von Elster wohl stehen lassen.

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        #4
        Wenn eine evtl. Betriebsprüfung keine Änderung der automatischen Berechnung verlangt, dann werde ich die Berechnung von Elster wohl stehen lassen.
        Diese Rundungsdifferenzen sind bekannt, da kräht kein Hahn danach.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Auch Dir vielen Dank.

          Wenn man 2 Möglichkeiten hat, dann gibt es manchmal auch die weniger gute Option.

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            #6
            Mich wundert, dass dir die Rundungsdifferenzen, bedingt durch das Weglassen von Centbeträgen beim Umsatz erst jetzt auffallen. Bei den Voranmeldungen

            passiert das doch ebenfalls. Bei der Jahreserklärung gleicht sich das zum Teil zwar wieder aus, zumeist bleiben aber ein paar Cent übrig, die den Gewinn

            erhöhen.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Diese Rundungsdifferenzen gab es vorher auch schon. Jedoch stellten sie kein Problem dar.

              Bisher wurden die Voranmeldungen und Ust zu dieser Buchhaltung in Papierform abgegeben. Die Ust wurde in Euro und Cent angegeben und Rundungsdifferenzen verschwanden, weil die netto Umsätze ohne Cent angebeben werden. Das hat auch immer gepasst.

              Jetzt habe ich aber die Aufgabe übernommen, alles in Elster umzusetzen. Die Rundungsdifferenzen, die bisher in den netto Umsätzen verschwanden, werden durch die automatische Ust Berechnung plötzlich sichtbar.

              Wenn ich zur Kontrolle wieder den alten Weg gehe (testweise Ust Papierformular), dann stimmt ja wieder alles. Die Rundungsdifferenzen verschwinden in den netto Umsätzen.

              Daher habe ich auch noch keine Erfahrung darin, ob diese Differenzen das FA aufschrecken.

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                #8
                Daher habe ich auch noch keine Erfahrung darin, ob diese Differenzen das FA aufschrecken.
                Nein, das schreckt niemand. Nach Rechtslage müssen sowohl Voranmeldungen wie Jahreserklärungen schon seit Jahren elektronisch übermittelt werden.

                Keine Ahnung, warum man dir bisher die Einreichung auf Papier erlaubt hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das ist eine lange Geschichte. Das FA war dieser Richtung aber echt fair. Man kann ja nicht nur auf das FA schimpfen.

                  Da diese Übergangsregelung jetzt ohnehin endet, möchte ich die Geduld auch nicht weiter ausreizen.

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