EÜR Kleinunternehmer, Parkgebühren als Ausgabe

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  • Upgrayedd
    Neuer Benutzer
    • 09.05.2022
    • 3

    #1

    EÜR Kleinunternehmer, Parkgebühren als Ausgabe

    Hallo,
    Ich habe in 2021 eine Tätigkeit als Kleingewerbetreibender aufgenommen. Dabei arbeite ich auf verschiedenen Wochenmärkten und Messen als Verkäufer für unterschiedliche Auftraggeber. Ich kaufe die Waren nicht ein, sondern bekomme sie gestellt (i.e. hole sie aus dem Lager) und berechne Stundenlohn plus Provision. Den Verkaufsstand baue ich selber auf mit Materialien und Waren, die ich morgens an- und abends abtransportiere - dafür brauche ich meinen Privatwagen. Pro Arbeitstag zahle ich deshalb bis zu 30,-(!) Parkgebühren, die ich meinen Auftraggebern auch in Rechnung stelle - entsprechend erhöhen sich meine Einnahmen, allerdings gebe ich das Geld ja auch aus (für 2021 bin ich trotzdem noch unter der Umsatzgrenze für Umsatzsteuerpflichtigkeit).
    Für Elster muß ich nun eine EÜR ausfüllen, meine einzigen Ausgaben sind meine Fahrtkosten (km *0,3€) sowie ebenjene Parkgebühren. Wie aber kann ich letztere in der EÜR angeben? Ich finde da irgendwie nichts passendes...
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Die Begriffe Gewerbetreibender und Lohn schließen sich gegenseitig aus.

    Kommentar

    • Upgrayedd
      Neuer Benutzer
      • 09.05.2022
      • 3

      #3
      Aha, von Einzelunternehmern oder auch Handwerkern hast du wohl noch nie gehört...?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Die Begriffe Gewerbetreibender und Lohn schließen sich gegenseitig aus.
        Er berechnet eine Vergütung auf Basis Zeitaufwand. Was die Parkgebühren angeht, kannst du die in deinem Fall bei Transportkosten unterbringen.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 09.05.2022, 10:59. Grund: Begriff Honorar durch Vergütung ersetzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Upgrayedd
          Neuer Benutzer
          • 09.05.2022
          • 3

          #5
          DANKE! Das hilft mir weiter. Und ich gebe zu, mit den Begriffen vielleicht zu ungenau gewesen zu sein.

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Zitat von Upgrayedd Beitrag anzeigen
            DANKE! Das hilft mir weiter. Und ich gebe zu, mit den Begriffen vielleicht zu ungenau gewesen zu sein.
            Hallo,

            nicht nur "VIELLEICHT".
            Dafür schlägst du aber sehr rechthaberisch auf
            Gruß FIGUL

            Kommentar

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