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Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 55

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    Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 55

    Hallo liebes Forum,

    ich mache zum ersten Mal die Umsatzsteuervoranmeldung und bin etwas hilflos.

    Was genau muss ich in Zeile 55 eintragen? Der Herr von dem Finanzamt meinte, dass ich da die Umsatzsteuer von den Rechnungen, die ich erhalten habe (für die Produktion meines Buches, das ich auf Amazon verkaufe) addieren soll und dann da die Summe eintragen muss. Soll ich da einfach die Beträge von den Rechnungen addieren und die Summe dann da eintragen?

    Auf einer Rechnung, die ich erhalten habe, steht "Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System)" Was genau ist damit gemeint?

    Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird!

    LG Anna


    #2
    Die dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) gehört in die Zeile 55, Kennzahl 66, das ist richtig.

    Die Vorsteuer aus einer 13b-Leistung würde in die Zeile 58, Kennzahl 67 gehören. Ich weiß aber nicht, worum es bei deiner Reverse-Charge-Rechnung

    genau geht. Da musst du auch die Umsatzsteuer anmelden. Vorsteuerabzugsberechtigt, also kein Kleinunternehmer wirst du ja wohl sein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3

      Genau, ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

      Was genau ist denn eine 13b-Leistung?

      Die Reverse-Charge-Rechung ist eine Rechung, für das Listing das ich für mein Buch erstellt habe..

      Kommentar


        #4
        Was genau ist denn eine 13b-Leistung?
        Steuerberatung gibt es hier im Forum nicht, da musst du dich selbst schlau machen.

        https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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