Hallo,
ich mache gerade die Steuererklärung von 2021 und bin auch soweit fertig. Mir ist nur beim Ausfüllen der Anlage AV Zeile 6 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung " aufgefallen, dass der Bruttobetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 und der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung von 2020 unterschiedlich sind.
Der Betrag auf der Bescheinigung zur Sozialversicherung ist um mehr als 3000€ höher. Die letzten Jahre waren diese immer identisch.
Könnte das etwas mit dem 2020 erhaltenen Kurzarbeitergeld zu tun haben? Ansonsten hat sich gegenüber der letzten Jahre nichts geändert.
Grüße
Andreas
ich mache gerade die Steuererklärung von 2021 und bin auch soweit fertig. Mir ist nur beim Ausfüllen der Anlage AV Zeile 6 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung " aufgefallen, dass der Bruttobetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 und der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung von 2020 unterschiedlich sind.
Der Betrag auf der Bescheinigung zur Sozialversicherung ist um mehr als 3000€ höher. Die letzten Jahre waren diese immer identisch.
Könnte das etwas mit dem 2020 erhaltenen Kurzarbeitergeld zu tun haben? Ansonsten hat sich gegenüber der letzten Jahre nichts geändert.
Grüße
Andreas
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