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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse mit Steuerabzug

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse mit Steuerabzug

    Guten Tag,

    im Jahr 2020 war ich auf Montage in Österreich auf einem neuen Projekt und hätte den Verpflegungszuschuss deswegen steuerfrei (28 € für An- und Abreise und 40 € bei 24h stündiger Abweseneheit) bekommen müssen. Mein Arbeitgeber hat den Betrag aber steuerpflichtig behandelt. Wo muss ich den Betrag in Mein Elster angeben, um die bereits gezahlten Steuern zurück zu bekommen?

    Beste Grüße
    Dav26

    #2
    Seite 16 bzw. 17 der Anlage N.

    Kommentar


      #3
      Mein Arbeitgeber hat den Betrag aber steuerpflichtig behandelt.
      Dann ist er doch im Bruttoarbeitslohn enthalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nachtrag: Wenn ich die Tabelle für 2021 lese, stehen dort 27,00 und 40,00 Euro.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nachtrag: Wenn ich die Tabelle für 2021 lese, stehen dort 27,00 und 40,00 Euro.
          Hallo,

          Dav26 schreibt von 2020 und nicht von 2021
          aber für2020 gelten die gleichen Werte
          Zuletzt geändert von FIGUL; 10.05.2022, 20:01.
          Gruß FIGUL

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            #6
            Dav26 schreibt von 2020 und nicht von 2021
            Auch in der Tabelle für 2020 waren das 27,00 Euro.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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