Hallo,
kurze Wissensfrage, falls das hier gestattet ist.
Angenommen ein Vermieter richtet eine Wohnung her.
In Eigenleistung werden Boden und Steckdosen etc. ausgetauscht.
Material stammt vom Baumarkt (Vinylboden, neuer Siphon, Lichtschalter und Steckdosen, Cuttermesser, und kleinkram).
Kann er das alles als Werbungskosten absetzen? Evtl sogar die überschlägige Arbeitszeit die er für diese Arbeiten erbracht hat?
kurze Wissensfrage, falls das hier gestattet ist.
Angenommen ein Vermieter richtet eine Wohnung her.
In Eigenleistung werden Boden und Steckdosen etc. ausgetauscht.
Material stammt vom Baumarkt (Vinylboden, neuer Siphon, Lichtschalter und Steckdosen, Cuttermesser, und kleinkram).
Kann er das alles als Werbungskosten absetzen? Evtl sogar die überschlägige Arbeitszeit die er für diese Arbeiten erbracht hat?
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