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    Bescheiddaten

    Grüße an alle,
    ich hab zum ersten Mal Elster benutzt und hab PDF als Vergleich zwischen meinen Werten und erklärten Daten erhalten. Die Frage, ob ich noch 305 euro als Erstattung erhalte? Und wenn ja wann findet die Überweisung statt?
    vielen Dank
    DK
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    #2
    Da ist doch Alles deutlich erkennbar: In der Spalte "laut Bescheid" gibt es keine Erstattung oder Nachzahlung, d.h. wann Du die Erstattung von 0 € auf Deinem Konto findest, weiß ich nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Und die 304 € laut Deinen Erklärungsangaben wären i.ü. eine Nachzahlung gewesen.
      Schönen Gruß

      Picard777

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        #4
        Mich irritiert allerdings schon etwas, dass das Finanzamt Arbeitslohn etc. níedriger festsetzt als von Dir erklärt. Vielleicht hat es ein Arbeitsverhältnis weniger (pauschal versteuerter Minijob ?) berücksichtigt. Aber warte den Papierbescheid aber, da dürfte eine Erläuterung drinnen stehen.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          Ich sehe das wie Picard - mich würde an Deiner Stelle auch interessieren, wieso das Finanzamt weniger Einkommen bei Dir ansetzt als Du selbst. Da die Arbeitgeber zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet sind, sollten deren Angaben eigentlich stimmen - bist Du da eventuell mit den Jahren durcheinander gekommen, und wird dadurch der gesamte Bescheid falsch?
          Außerdem sind die Vergleichsdaten nicht wirklich aussagekräftig. Falls Du der elektronischen Bescheidübermittlung zugestimmt hast, hast Du auch irgendwo in Deinem Posteingang den kompletten Bescheid. Ansonsten bleibt Dir tatsächlich nur warten auf den Papierbescheid.

          EDIT: Hat sich mit Deinem Beitrag zeitlich überschnitten.

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            #6
            Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, so dass Du letztlich am Ende des Tages gar keine Lohnsteuer gezahlt hast. Also kann es keine Erstattung geben. Außerdem hat das Finanzamt Deine Angaben korrigiert, denn in Deinem Gesamt-Brutto sind offensichtlich auch Beträge, die bei der Einkommensteuer steuerfrei sind. Daher ergibt sich tatsächlich ein "steuerpflichtiges Brutto" von 11.401 €, was ausreichend niedriger ist dass die vom finanzamt festzusetzende Steuer 0 € beträgt. Also festzusetzende Einkommensteuer 0 € abzüglich anzurechnende Lohnsteuer von 0 € gibt verbleibende Einkommensteuer von 0 €, wenn mein Taschenrechner nicht gesponnen hat ...
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              Zitat von Ausländer95
              Ich warte einfach ab und sehe was da noch passiert
              Was soll denn deiner Meinung nach noch passieren?
              Picard hat sich ja schon den Mund fusselig geredet:
              Dein AG hat dir am Jahresende sämtliche unterjährig einbehaltene LSt im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs erstattet. Du hast also effektiv keine Lohnsteuer gezahlt.
              Das FA hat eine Einkommensteuer von Null festgesetzt. Mit Null abgeführter Lohnsteuer ergibt das eine Erstattung von exakt Null, auf die du lange warten darfst.

              Ansonsten hast du alles falsch gemacht, was man falsch machen kann:
              • Du hast das Gesamtbrutto als Steuerbrutto eingetragen, obwohl ausweislich deiner Lohnabrechnung letzteres viel niedriger ist
              • Du hast die Erstattung der Lohnsteuer im Dezember offensichtlich als gezahlte Lohnsteuer eingetragen
              • Du hast die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt
              Sei froh, dass das FA korrekt gerechnet hat, denn wie von Picard gesagt: die von dir erhoften gut 300 Euro hättest du nachzahlen müssen, wenn deine Eingaben korrekt gewesen wären.

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                #8
                Lerneffekt daraus und damit wir hier die Kurve wieder zu Elster bekommen: Bitte zukünftig auf die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers warten, die der bis zum 28.02. elektronisch an das Finanzamt übermittelt und Dir einen Ausdruck etc. davon zur Verfügung stellt. Oder noch besser / Elster-liker: Wenn Du schon mit Mein Elster unterwegs bist, rufe doch dort die elektronischen Daten ab zum automatischen Übernehmen in die Steuererklärung und das war es damit.
                Schönen Gruß

                Picard777

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