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Frage zum Großbuchstaben M in der Lohnsteuerbescheinigung

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    Frage zum Großbuchstaben M in der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    durch meinen Arbeitgeber bin ich ab und zu beruflich unterwegs, i.d.R. außerhalb von Deutschland. Ich habe nie wirklich daran gedacht, Dienstreisen irgendwie steuerlich zu behandeln, allerdings ist mir letztens in der Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen, dass dort der Großbuchstabe M aufgeführt ist.

    Mir ist nun nicht klar, ob ich bei den ESt Erklärungen etwas beachten/gesondert angeben muss oder nicht? Die Zeile 20 ist nämlich leer.

    Ich bekomme vom Arbeitgeber immer nur die (gekürzten) Pauschalen erstattet, d.h. je nach Land wird mir z.B. das Frühstück bei einem Aufenthalt im Hotel gekürzt und ich erhalte nur einen Teil des Betrages. Die restlichen Aufwendungen für die Dienstreise bekomme ich erstattet, Flug wird meist direkt für mich gebucht, Hotelkosten bekomme ich zurückerstattet.

    Muss ich nun irgendetwas in der ESt Erklärung bezüglich der Dienstreisen angeben oder nicht, da es sowieso eine Nullrechnung wäre?
    Verstehe ich das richtig, dass ich dadurch nichts "verheimliche", aber dass ich z.B. auch höhere Kosten ansetzen könnte als die Pauschalen, die mir der AG erstattet?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wenn du keinen Eintrag unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung hast, kannst du dir das Nullsummenspiel auch sparen.

    Man darf für Verpflegungsmehraufwand nur die Pauschalen für das jeweilige Land geltend machen, der AG darf auch nur diese steuerfrei ersetzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Dankeschön!
      Ja, Feld 20 ist bei mir immer leer und es wurden laut Reisekostenabrechnung auch nur die gekürzten Pauschalen erstattet.
      D.h. es ist OK, die Dienstreisen einfach komplett aus der ESt wegzulassen und ich muss sozusagen nicht "beweisen", dass ich die Dienstreisen hatte, für die ich steuerfreie Erstattungen erhalten habe?

      Danke nochmal!

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        #4
        ... und ich muss sozusagen nicht "beweisen", dass ich die Dienstreisen hatte, für die ich steuerfreie Erstattungen erhalten habe?
        Richtig ! Nur bei Werten unter Nummer 20 kommt man um den Nachweis nicht herum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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