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Trotz getrennter Veranlagung - Handwerkerrechnung wird nur hälftig berechnet.

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    Trotz getrennter Veranlagung - Handwerkerrechnung wird nur hälftig berechnet.

    Hallo


    ich fülle erstmals die Elster-Maske für meine Einkommensteuererklärung aus. Nun ist mir folgendes aufgefallen.

    Ich habe letztes Jahr geheiratet. Meine Frau und ich werden getrennt veranlagt. Außerdem haben wir letztes Jahr noch nicht zusammen gelebt. Ich habe 2021 mein Haus umfangreich renovieren lassen und ca. 26000 € für Handwerkerleistungen geltend gemacht. Normalerweise müßte sich meine Steuerschuld um 1200 € verringern. So war es zumindest im Jahr zuvor. Als ich nun meine Eingaben bei Elster prüfen lies, mußte ich feststellen, dass die Steuerminderung nur um 600 € ausfallen soll. Trotz angegebener getrennter Veranlagung. Als ich spaßeshalber das Häkchen bei Gütergemeinschaft gesetzt habe, wurden es wieder 1200 €.

    Nun meine Frage. Da ich bei Elster keinen Bug erwarte, vermute ich,dass ich irgendwo ein Häkchen vergessen habe. Nur wo?



    Vielen Dank

    #2
    Ich habe letztes Jahr geheiratet. Meine Frau und ich werden getrennt veranlagt.
    Wenn ihr das so beantragt habt, werdet ihr schon ausgerechnet haben, dass die Einzelveranlagung günstiger für euch ist.

    vermute ich,dass ich irgendwo ein Häkchen vergessen habe. Nur wo?
    Schau mal auf Seite 5, Zeile 14 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Bei 100% muss bei Einzelveranlagung ein gemeinsamer Antrag gestellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charly24

      vielen Dank. Scheint gelöst.

      Ich hatte gedacht, dass bei getrennter Veranlagung und getrennten Haushalt, meine eigenen Rechnungen automatisch zu 100 Prozent mir zugeschlagen werden.
      Man lernt nie aus.

      Schöne Grüße

      Kommentar


        #4
        Ich hatte gedacht, dass bei getrennter Veranlagung und getrennten Haushalt,
        Man geht davon aus, dass Ehegatten ab der Heirat in ehelicher Gemeinschaft leben, auch wenn sie zunächst weiter in der eigenen Wohnung bleiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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