Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen (Kleinuntern. - USt.)

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  • sgoek
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2022
    • 4

    #1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen (Kleinuntern. - USt.)

    Hallo,

    ich habe ein Problem:

    Ich selbst beziehe bis dato Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Vollzeit). Jetzt möchte ich zusätzliche eine selbständige Nebentätigkeit aufnehmen (freiberuflich - Autor) und werde jährlich einen Umsatz von max. 6 TEUR nicht überschreiten. Die unselbständige Tätigkeit (> 50 TEUR) bleibt bestehen.

    Nach meinem Kenntnisstand muss ich also den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen. Bei den Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer (Nr.17) habe ich Zeile 123 (Kleinunternehmer-Regelung) angeklickt. Dort ist folgender Hinweis enthalten:

    Hinweis: Angaben zu Zahllast/Überschuss und Soll-/Istversteuerung der Entgelte sind nicht erforderlich; Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln.
    Obwohl keine Angaben zu Zahllast/Überschuss notwendig sind, kann ich die Formularseite nicht korrekt abschließen, da das Formular dennoch Angaben zur Zahllast/Überschuss verlangt. Ohne Angaben diesbezüglich wird diese Formularseite als fehlerhaft angezeigt.

    Wo liegt nun der Fehler bzw. was übersehe ich hier?

    Vielen lieben Dank im voraus für ihre Unterstützung.

    Gruß
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Hast Du vielleicht eine USt-ID-Nr. beantragt? Ggf. würde ich bei Zahllast eine Null eintragen.

    EDIT: Ich hab's probiert. Bei mir besteht er auch auf die Eintragung der Null. Auch wenn ich keine USt-ID beantrage.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.05.2022, 09:19.

    Kommentar

    • sgoek
      Neuer Benutzer
      • 13.05.2022
      • 4

      #3
      Eine USt-ID-Nr. habe ich nicht beantragt, da ich keine benötige. Ich werde keine USt. ausweisen und auch keine Vorsteuer ziehen. Die "Null" anzugeben habe ich mir auch schon überlegt, aber das wäre ja streng genommen eine "Angabe", die ja laut Hinweis eigentlich nicht erforderlich ist. Würde halt ungern was falsches angeben bzw. eine Angabe "ins Blaue hinein" vornehmen.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von sgoek Beitrag anzeigen
        Würde halt ungern was falsches angeben bzw. eine Angabe "ins Blaue hinein" vornehmen.
        Falsch wäre die Angabe ja nicht. Natürlich schade, dass der Fragebogen so programmiert wurde, wenn weiter oben noch dem widersprechende Hinweise gegeben wurden.

        Kommentar

        • sgoek
          Neuer Benutzer
          • 13.05.2022
          • 4

          #5
          Stimmt, "falsch" ist das falsche Wort, "widersprüchlich" dürfte den Sachverhalt eher treffen :-). Mal sehen, ob noch ein paar Ideen/Hinweise eintrudeln, ansonsten probiere ich eben es mal mit "Null".

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Mal sehen, ob noch ein paar Ideen/Hinweise eintrudeln, ansonsten probiere ich eben es mal mit "Null".
            Das Thema wurde hier schon öfter diskutiert, ohne den Eintrag von Nullwerten kommt man an dieser Stelle nicht weiter.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • sgoek
              Neuer Benutzer
              • 13.05.2022
              • 4

              #7
              Alles klar, vielen Dank für den Hinweis. Dann trage ich NULL ein.

              Gruß

              Kommentar

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