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Anlage V Zeile 8 Ziffer 55 eigengenutzer Wohnraum

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    Anlage V Zeile 8 Ziffer 55 eigengenutzer Wohnraum

    Guten Tag,

    wir haben ein Haus gekauft mit zwei Wohneinheiten. Eine Wohneinheit 82 m² ist dauerhaft vermietet. In die zweiten Wohneinheit(82 m²) bin ich selbst nach einigen Monaten eingezogen. Vorher war diese ebenfalls vermietet und ich habe auch von dieser Wohneinheit Miete generiert. Was gebe ich jetzt in Ziffer 55 ein 82 m² (für die letzten Monate in dehnen ich in der Wohnung gelebt habe) oder 0 (da ich ja die zweite Wohneinheit einige Monate auch vermietet habe?
    Oder rechne ich die Monate prozentual um und ziehe die diese als m² von der zweiten Wohneinheit ab?

    Vielen Dank für die Unterstützung im Vorraus
    Ch. Schwarz

    #2
    Anzugeben ist meines Erachtens der am Ende des Jahres gültige Zustand, also die 82 m² Eigennutzung.

    Bei den Werbungskosten musst du bei verhältnismäßiger Aufteilung den Prozentanteil der Eigennutzung ermitteln. In die Prozentrechnung fließt dann

    die nur zeitanteilige Eigennutzung mit ein, was dazu führt, dass der eigengenutzte Anteil unter 50% liegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Nachricht.. Ich versuche das jetzt.

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