Hallo ich habe das Problem, dass ich für 2018 nun eine Steuerveranlagung (ca 2505 Euro Brutto monatl.) machen soll (aufgefordert) ich war bis 2020 verheiratet und ich habe die Steuerklasse 3 und mein Ex-Mann die Steuerklasse 5 gehabt.
Nun habe ich das Problem, dass ich nach Eingabe aller Daten in der Einzelveranlagung 2700 Euro nachzahlen soll für 2018 (etwas über 14 Prozent Steuern in Klasse 3 werden angezeigt?, ca. 3500 Euro Steuerlast) und wenn ich auf gemeinsame Veranlagung gehe, wird mir das (meiner Meinung nach) richtige angezeigt (etwas um die 3,4 Prozent Steuern, ca 950 Euro) und ich würde eine Erstattung in Höhe von 177 Euro bekommen.
Eine gemeinsame Veranlagung ist wohl laut der Aufforderung zur Abgabe nicht möglich (auch seltsam, da wir 2018 noch zusammen waren und ich erst zum 01.02.19 (inoffiziell Mitte Dezember 2018) ausgezogen bin bzw. mich umgemeldet habe und 2020 die Scheidung eingereicht wurde. (2021 dann Offiziell geschieden) Meine Lohnsteuerklasse 3 wurde dann zum 01.02.2019 direkt auf 1 gesetzt.
Meine Frage lautet nun, ist es nicht egal, ob gemeinsame Veranlagung oder jeder einzeln? Es sollte doch nichts an der Steuerklasse 3 ändern von den zu zahlenden Steuern oder? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann statt ca 950 Euro aufeinmal 3500 Euro Steuerlast habe. Die Daten sind identisch. Kann mir jemand helfen?
Nun habe ich das Problem, dass ich nach Eingabe aller Daten in der Einzelveranlagung 2700 Euro nachzahlen soll für 2018 (etwas über 14 Prozent Steuern in Klasse 3 werden angezeigt?, ca. 3500 Euro Steuerlast) und wenn ich auf gemeinsame Veranlagung gehe, wird mir das (meiner Meinung nach) richtige angezeigt (etwas um die 3,4 Prozent Steuern, ca 950 Euro) und ich würde eine Erstattung in Höhe von 177 Euro bekommen.
Eine gemeinsame Veranlagung ist wohl laut der Aufforderung zur Abgabe nicht möglich (auch seltsam, da wir 2018 noch zusammen waren und ich erst zum 01.02.19 (inoffiziell Mitte Dezember 2018) ausgezogen bin bzw. mich umgemeldet habe und 2020 die Scheidung eingereicht wurde. (2021 dann Offiziell geschieden) Meine Lohnsteuerklasse 3 wurde dann zum 01.02.2019 direkt auf 1 gesetzt.
Meine Frage lautet nun, ist es nicht egal, ob gemeinsame Veranlagung oder jeder einzeln? Es sollte doch nichts an der Steuerklasse 3 ändern von den zu zahlenden Steuern oder? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann statt ca 950 Euro aufeinmal 3500 Euro Steuerlast habe. Die Daten sind identisch. Kann mir jemand helfen?
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