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Lohnsteuer Klasse 3 bei getrennter Veranlagung höhere Steuern

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    Lohnsteuer Klasse 3 bei getrennter Veranlagung höhere Steuern

    Hallo ich habe das Problem, dass ich für 2018 nun eine Steuerveranlagung (ca 2505 Euro Brutto monatl.) machen soll (aufgefordert) ich war bis 2020 verheiratet und ich habe die Steuerklasse 3 und mein Ex-Mann die Steuerklasse 5 gehabt.
    Nun habe ich das Problem, dass ich nach Eingabe aller Daten in der Einzelveranlagung 2700 Euro nachzahlen soll für 2018 (etwas über 14 Prozent Steuern in Klasse 3 werden angezeigt?, ca. 3500 Euro Steuerlast) und wenn ich auf gemeinsame Veranlagung gehe, wird mir das (meiner Meinung nach) richtige angezeigt (etwas um die 3,4 Prozent Steuern, ca 950 Euro) und ich würde eine Erstattung in Höhe von 177 Euro bekommen.

    Eine gemeinsame Veranlagung ist wohl laut der Aufforderung zur Abgabe nicht möglich (auch seltsam, da wir 2018 noch zusammen waren und ich erst zum 01.02.19 (inoffiziell Mitte Dezember 2018) ausgezogen bin bzw. mich umgemeldet habe und 2020 die Scheidung eingereicht wurde. (2021 dann Offiziell geschieden) Meine Lohnsteuerklasse 3 wurde dann zum 01.02.2019 direkt auf 1 gesetzt.

    Meine Frage lautet nun, ist es nicht egal, ob gemeinsame Veranlagung oder jeder einzeln? Es sollte doch nichts an der Steuerklasse 3 ändern von den zu zahlenden Steuern oder? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann statt ca 950 Euro aufeinmal 3500 Euro Steuerlast habe. Die Daten sind identisch. Kann mir jemand helfen?

    #2
    Das hat ja jetzt mit Elster rein gar nichts zu tun!

    Natürlich ist ein Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Und: bei Zusammenveranlagung ist es nicht so wie Du schreibst, dass Du da was zurückkriegen würdest. Ihr bekommt das dann zusammen.

    Du hast 2018 eine günstige Steuerklasse gehabt und fast keine Steuern bezahlt, und Dein Mann hatte eine ungünstige Steuerklasse. Da ist es doch klar, dass Du zahlen musst, und er evtl. was rauskriegt. Zusammenveranlagung ist fast immer günstiger.

    Du sollst auch keine Veranlagung machen, sondern eine Steuererklärung abgeben. Veranlagen tut dann das Finanzamt. Vielleicht hat Dein Ex ja schon getrennte Veranlagung beantragt, und deshalb wurdest Du zur Abgabe aufgefordert. Da solltest Du Dich mit ihm in Verbindung setzen. Per Elster kannst Du das nicht machen.

    Kommentar


      #3
      Da solltest Du Dich mit ihm in Verbindung setzen
      Alles andere ist nicht hilfreich. Es hat zwar mit der elektronischen Steuererklärung jetzt nichts zu, aber für 2018 war sicher noch eine Zusammenveranlagung

      möglich. Man muss sich eben auf einen Vorteils- bzw. Nachteilsausgleich verständigen. Es hätte bei Steuerklasse 3/5 auch Erklärungspflicht bestanden,

      wahrscheinlich ist das bei getrennt leben ab 01.02.2019 im Jahr 2019 ebenso. Helfen kann dir hier niemand, bei Einzelveranlagung gilt nun mal der Grundtarif.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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