Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage Zahnversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage Zahnversicherung

    Moin, hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.

    Unser volljähriger Sohn ist Vericherungsnehmer bei einer Zahnversicherung, meine Frau ist aber der Beitragszahler.

    Kann meine Frau, dies steuerlich absetzen.

    LG
    Michael

    #2
    Kann meine Frau, dies steuerlich absetzen.
    Deine Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht. Meiner Meinung nach nein !

    Unabhängig davon haben Zusatzversicherungen nur dann steuerliche Auswirkungen, wenn die Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen

    noch nicht durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Man sieht das nach Erfassung des Beitrags in Zeile 22 oder

    Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuerberechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Würde sich das überhaupt auswirken? Stichwort Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

      Kommentar


        #4
        Nein, Wahlleistungen kann man nur ansetzen, wenn Versicherungsnehmer die Eltern wären. Ist Versicherungsnehmer das Kind (für das noch Kindergeldanspruch besteht), können die Eltern nur Kranken- und Pflege(basis-)versicherungsbeiträge bei sich auf der Anlage Kind eintragen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Erfreulicherweise hätten Wahlleistungen zu 99 % ohnehin keine Auswirkung.

        Kommentar

        Lädt...
        X