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von Arbeitnehmer zu Schüler

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    von Arbeitnehmer zu Schüler

    Guten Tag,

    vorab, ich bin leider nicht sehr erfahren, mit der Steuererklärung, da dies mein erstes Mal alleine ist.

    Ich habe von 01.01.21 bis 31.08.21 gearbeitet dann 6 Wochen Arbeitslosengeld beantragt und dann seit dem bis ende des Jahres, eine Schule besucht.
    In dieser Zeit bin ich umgezogen.

    Nun meine Frage zur Fahrtkostenabrechnung.
    Zum einen bin ich in der Zeit Arbeitnehmer jeden Tag 40 km gefahren 20 km one way.

    Danach bin umgezogen und fahre jeden Tag 5 km one Way an die Schule mim Rad.
    Zusätzlich, bin ich 16 mal den Weg von alter Elternhaus an die Schule direkt gefahren, da ich dort gewesen bin.

    Wie Rechne ich dies nun ab ?
    bzw bei eintragen der Tätigkeitsstelle, trage ich dann Firma+ Schule ein ?
    und bei besuchten Tagen, alle Tage zusammengerechnet oder pro Woche ?
    Was kann ich zusätzlich noch abrechnen?

    Bzw wo trag ich was ein was meine Schulgebühren + Schulsachen ein ?


    Und da mein Lohnsteuerbescheid logischewrweiße nur bis 31.08.21 geht, muss ich iwo noch vermerken, das ich Meisterbafög und Wohngeld bekomme ?


    Vielen Dank schonmal.
    bin etwas überfordert ;(

    mfg
    Michael

    #2
    Wenn ich deine lange Erzählung richtig interpretiere, hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung und besuchst derzeit die Meisterschule.

    Was die Entfernungspauschale angeht, musst du deine unterschiedlichen Tätigkeitsstätten getrennt erfassen, Für die Berechnung ist die

    Gesamtzahl der Tage maßgeblich, an denen du deine Tätigkeitsstätten jeweils aufgesucht hast, nicht die Zahl der Wochenarbeitstage.

    Die Kosten für die Meisterschule sind Fortbildungskosten und ebenfalls in der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn ich deine lange Erzählung richtig interpretiere, hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung und besuchst derzeit die Meisterschule.

      Was die Entfernungspauschale angeht, musst du deine unterschiedlichen Tätigkeitsstätten getrennt erfassen, Für die Berechnung ist die

      Gesamtzahl der Tage maßgeblich, an denen du deine Tätigkeitsstätten jeweils aufgesucht hast, nicht die Zahl der Wochenarbeitstage.

      Die Kosten für die Meisterschule sind Fortbildungskosten und ebenfalls in der Anlage N zu erklären.


      Hi
      Erstmal vielen Dank.
      ​​​​​​Also einfach in Chronologischer Reihenfolge einfügen.
      bei der Firma.
      Zählen die Home-Office Arbeitstage auch dazu ?

      Und bei meiner Schule geb ich trotzdem die täglichen Fahrtkilometer an obwohl ich diese mim Rad fahre?

      Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        Antwort:

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für die Berechnung ist die Gesamtzahl der Tage maßgeblich, an denen du deine Tätigkeitsstätten jeweils aufgesucht hast
        Rückfrage:

        Zitat von cha0smichi Beitrag anzeigen
        Zählen die Home-Office Arbeitstage auch dazu ?

        Kommentar


          #5
          Zählen die Home-Office Arbeitstage auch dazu ?
          Homeoffice-Tage sind nur Tage, an denen man seine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hat.

          Und bei meiner Schule geb ich trotzdem die täglichen Fahrtkilometer an obwohl ich diese mim Rad fahre?
          Maßgeblich ist die Entfernung (einfache Strecke), abgerundet auf volle Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Guten Tag,

            meine erste Tätigkeitsstelle ist in Heilbronn.

            Mein offizieller 2t Wohnsitz ist am Bodensee.
            ​​​​​​Dort wohnen meine Eltern und zusätzlich habe ich dort noch alle Vereine usw wo ich tätig vin6

            Manchmal ist es möglich, das ich anstatt von Heilbronn 1.Wohnsitz,

            Vom Bodensee an meine Tätigkeitsstelle fahre.

            Kann ich diese Fahrtkosten auch abrechnen ?
            mit 0.30 € bzw .35€ pro km. ?

            Mit freundlichen Grüßen
            Michael Doser

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              #7
              Das sagt Dir Dein steuerlicher Berater, denn das ist kein Elster-Thema. Ggf. sagt er Dir auch, wann / ob da eine doppelte Haushaltsführung vorliegen könnte und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Und ggf. fragt er Dich auch, wie Du auf den Gedanken kommst in einem Unterforum, das sich mit dem Forum selbst beschäftigt, Fragen zu ganz anderen Themen zu stellen ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Ich habe die Frage in den anderen Thread verschoben, wobei das nichts daran ändert, dass es ein Steuerrechtsthema ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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