Guten Tag,
Ich habe keine wohl eher ungewöhnliche Frage zum Thema Kleinunternehmerregelung und Einnahmenüberschussrechnung. Ich habe im Jahr 2021 in der zweiten Jahreshälfte als Kleinunternehmer ein Gewerbe gegründet aber aus persönlichen Gründen leider noch nicht aktiv damit begonnen. Das bedeutet dass ich keinerlei Einnahmen und lediglich zwei Ausgaben habe. Da die meisten Fragensteller zur Nullmeldung hier allerdings geringen Einnahmen haben und wollte ich eine separate Frage stellen da ich mir sehr unsicher wegen der Einnahmenüberschussrechnung bin. Die Frage die ich hier bei habe ist wie ich meine nicht existenten Einnahmen angebe. Fülle ich sämtliche Zeilen nicht aus oder mit 0,00 EUR und wenn dies der Fall ist welche Bezeichnung nutze ich bei der EÜR in Elster?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus und entschuldige mich für meine Uninformiertheit.
Ich habe keine wohl eher ungewöhnliche Frage zum Thema Kleinunternehmerregelung und Einnahmenüberschussrechnung. Ich habe im Jahr 2021 in der zweiten Jahreshälfte als Kleinunternehmer ein Gewerbe gegründet aber aus persönlichen Gründen leider noch nicht aktiv damit begonnen. Das bedeutet dass ich keinerlei Einnahmen und lediglich zwei Ausgaben habe. Da die meisten Fragensteller zur Nullmeldung hier allerdings geringen Einnahmen haben und wollte ich eine separate Frage stellen da ich mir sehr unsicher wegen der Einnahmenüberschussrechnung bin. Die Frage die ich hier bei habe ist wie ich meine nicht existenten Einnahmen angebe. Fülle ich sämtliche Zeilen nicht aus oder mit 0,00 EUR und wenn dies der Fall ist welche Bezeichnung nutze ich bei der EÜR in Elster?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus und entschuldige mich für meine Uninformiertheit.
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