Hallo, ich wurde zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert und kann dies elektronischen über "Mein Elster" erledigen. Dafür notwendig ist ein Benutzerkonto. Nun habe ich bereits für die jährliche Steuererklärung einen Freischaltcode zum Datenabruf. Kann ich diesen Freischaltcode bzw. die Login-Daten für die Feststellungserklärung verwenden?
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Grundsteuerreform
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Die Grundsteuererklärung kannst du ab 01.07.2022 über dein bestehendes Konto bei Mein ELSTER erstellen und einreichen.
Ob dafür abrufbare Bescheinigungen bereitgestellt werden, kann ich dir nicht sagen, das ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt.
Hier in Bayern können z. B. kostenlos Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden. Dafür muss man die Flurstücknummern
seiner Grundstücke kennen, den Abrufcode von Mein ELSTER wird man dafür aber eher nicht benötigen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo, danke für deine Hilfe. Meine Frage war allerdings anders gemeint. Für die Datenübertragung vom FA in mein Wiso bekam ich vor Jahren einen Freischaltcode, mit dem ich nun jährlich die neuesten Zahlen ins Programm übermittelt bekomme. Zusätzlich habe ich natürlich Login-Daten fürs Wisoprogramm, damit ich es überhaupt benutzen kann.
Nun dachte ich, dass vielleicht für die Angelegenheiten mit der Grundsteuererklärung diese Zugansdaten verwendet werden können. Inzwischen weiß ich, dass das nicht geht. Ich habe mich jetzt auf www.elster.de angemeldet und warten nun auf einen Brief mit dem Aktivierungs-Code. Dann sollte alles seinen Gang gehen.
mfg
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Für die Datenübertragung vom FA in mein Wiso bekam ich vor Jahren einen Freischaltcode, mit dem ich nun jährlich die neuesten Zahlen ins Programm übermittelt bekomme.
die Bescheinigungen direkt bei Mein ELSTER abzurufen, da ist man dann nicht an den Anbieter eines bestimmten Steuerprogramms gebunden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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