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Nochmals Grundsteuerreform

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    Nochmals Grundsteuerreform

    Hallo Guten Morgen an das Forum ...

    ... ich hätte folgende Frage zur Grundsteuerreform: als kranke Person lasse ich meine Steuererklärung seit 2 Jahren von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Dieser nutzt naturgemäß auch das Elster-Programm zur Übertragung ans Finanzamt und hat mich somit mit meiner Steuer-Identifikations-Nr. für diese Tätigkeit angemeldet.
    Soviel ich gelesen habe, kann man sich mit dieser Steuer-Identifikations-Nr. nur einmal registrieren. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht helfen und beim dortigen Anruf hieß es, sie wissen auch nicht, wie das dann gemacht werden soll.
    Wie soll ich mich also überhaupt bei Elster registrieren, wenn das so nicht mehr geht und wahrscheinlich lauter Wirrwarr entsteht, wenn ich es einfach mal ausprobieren würde.
    Außerdem erscheint es mir auch nicht so einfach ... allein schon mit der Anmeldung ... wo es schon verschiedene Arten gibt ...

    KURZ UND GUT: Ich weiß gar nicht ... wie ich mich anmelden soll in so einer Situation ... wobei ich wohl auch nicht der Einzige mit diesem Problem bin .... im Forum bei Ihnen habe ich nichts derartiges gefunden ...

    Gibt es da eine Lösung oder muß ich das beim Finanzamt direkt anfragen ?

    Vielen Dank im voraus ...

    sunflower

    #2
    Du bringst da ein paar Sachen durcheinander:

    Der Lohnsteuerhilfeverein ist nur für bestimmte Personengruppen für bestimmte steuerliche Angelegenheiten zur Hilfe befugt. Auch wenn er Deine Einkommensteuererklärung machen darf, die Grundsteuererklärung machen darf er nicht.

    Die Registrierung bei Mein Elster ist nur eine Registrierung eines Datenübermittlers. Ob der Datenübermittler zufällig auch Steuerpflichtiger ist oder nicht, ist egal. Der Lohnsteuerhilfeverein hat sich somit selbst im eigenen Namen registriert und übermittelt damit für seine tausend Mandanten die Steuererklärungen. Was er allerdings -vielleicht !- gemacht haben dürfte, ist ggf. von Dir die Zustimmung einzuholen, dass er dafür Deine elektronischen Daten abrufen darf. Das hat aber nichts mit der Registrierung zu tun. Du kannst also ohne Scheu ganz normal Dich registrieren, sinnvollerweise mit dem Zertifikat auf Basis Deiner steuerlichen Identifikationsnummer.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo ... vielen Dank für die Antwort ...

      Aber ich hatte ja angedeutet ... daß der Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen darf ... das weiß ich ja ... und was den Lohnsteuerhilfeverein noch betrifft, der agiert, so viel ich weiß unter meinem Namen ... denn ich mußte per Unterschrift alle Rechte an diese abgeben ... Rechte ... daß sie in meinem Namen handeln können ...
      und mit meiner Steuer-Identifikations-Nr. ...

      Vielleicht mache ich mich aber auch unnötig verrückt ... denn es ist auch folgendes zu lesen:
      Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer für alle die Grundsteuererklärung abgeben, wobei die anderen Miteigentümer aber genannt werden müssen. Es wird dabei immer die sogenannte „wirtschaftliche Einheit“ betrachtet.


      Das wäre dann in meinem Fall so mit 6 Eigentümer.

      Was ja eigentlich auch sinnvoll ist ... es sind ja im Grunde für ein Grundstück (BW) alle Daten von allen Eigentümern gleich ... außer natürlich dem Miteigentumsanteil ... Die Hausverwaltung wäre sowieso der richtige Ansprechpartner ... was die Daten betrifft.


      Nur ... wer bekommt von diesen dann die Auffordung bzw. den Auftrag die Feststellungserklärung an das Finanzamt abzugeben und wie weiß ich, ob es wirklich so ist ... man sich darauf verlässt und am Ende muß man es doch jeder Eigentümer selbst machen ...

      Grüße sunflower

      Kommentar


        #4
        Ihr könnt doch selbst bestimmen, wer von den sechs Miteigentümern die Grundsteuererklärung erstellt und übermittelt.

        Wenn einer davon bereits bei Mein ELSTER registriert ist, was ja nicht ganz unwahrscheinlich ist, dann verständigt euch auf diese Person.

        Es ist für ein Objekt nur eine Erklärung abzugeben, das hast du doch schon herausgefunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von sunflower Beitrag anzeigen
          Aber ich hatte ja angedeutet ... daß der Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen darf ... das weiß ich ja ... und was den Lohnsteuerhilfeverein noch betrifft, der agiert, so viel ich weiß unter meinem Namen ... denn ich mußte per Unterschrift alle Rechte an diese abgeben ... Rechte ... daß sie in meinem Namen handeln können ...
          und mit meiner Steuer-Identifikations-Nr. ...
          Das hat immer noch nichts damit zu tun, dass der LHV in deinem Namen einen Account bei Mein Elster registriert hätte. Da hätten die viel zu tun, wenn die das machen wollten.

          Kommentar


            #6
            Das werde in nächster Zeit noch bei dem LHV nachfragen ... wie sich das wirklich verhält ... Der Code von der erstmaligen Registrierung wurde auf jeden Fall über meinen Namen angefordert ... der Code kam nach sehr langer Zeit dann bei mir per Brief an und ich mußte ihn dann an den LHV weiterleiten, so daß die Bearbeitung der Steuer ihren Lauf nehmen konnte ... Von meiner Seite aus weiß ich auch nicht mehr ... denn ich bin ja nicht der LHV ...

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              #7
              Der Code, den du an den LHV weitergegeben hast, war mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Freischalt-Code für den Abruf deiner Bescheinigungen,

              mit der Registrierung bei Mein ELSTER hat das nichts zu tun. Und wie bereits geschrieben: Verständigt euch untereinander, wer die Erklärung erstellt.

              Ein LHV ist nach Gesetzeslage nicht befugt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich habe gestern einen Rückruf von meinem Finanzamt erhalten ... nachdem ich folgende Fragen gestellt hatte:


                Für mich stellt sich die Frage als Eigentümer einer WEG: einmal kann man lesen, daß jeder Eigentümer
                pro Wohnung eine Feststellungserklärung abzugeben hat und dann kann man wiederum lesen, daß wenn ein
                Grundstück mehrere Eigentümer hat, muß nur ein Eigentümer die Erklärung dieses Grundstückes abgeben
                mit dem Vermerk der übrigen Eigentümer-Namen. Was stimmt hier jetzt ? Das wäre gut zu wissen.
                Außerdem wie ist mit der Anmeldung bei Elster, wenn ich schon mit meiner Steuer-ID über einen Lohnsteuer-
                hilfeverein bei Elster angemeldet bin. Zweimal kann man sich ja nicht anmelden mit der Steuer-ID-Nr.
                Wie funktioniert dies dann - kann ich mich trotzdem anmelden ... falls es erforderlich wäre (siehe 1. Frage)?

                zur 1. Frage wurde mir geantwortet: nein ... es kann nicht ein einzelner für eine Eigentümergemeinschaft eine Erklärung abgeben ... es bekommt jeder Eigentümer ein Schreiben und jeder Eigentümer muß die Feststellungserklärung einzeln per Elster einreichen. Evtl. könnte es aber auch die Hausverwaltung übernehmen, wo ich auch schon wieder gegenteiliges gefunden habe. Entweder mit einem entsprechenden Beschluß per Umlaufverfahren oder Versammlung oder mit einer Vereinbarung, mit der dann alle Eigentümer einverstanden sein müssen ...


                zur 2. Frage ... leider konnte sie mir auch nicht 'groß' weiter helfen ... ich solle es einfach ausprobieren ... hieß es ...

                Beim LHV hieß es ... daß ich Mitte Juni von diesen auch eine bessere Information bekommen soll ... und daß ich bis dahin warten solle mit einer möglichen Registrierung bei Elster ... Vielleicht bekommen die bis dahin noch irgendwelche Informationen ... wie man vorgehen muß ...
                Irgendeine Bedeutung muß es ja haben ... wenn die mir diese Auskunft geben ...

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                  #9
                  Glaub mir, du bist bisher nicht selbst bei Mein ELSTER registriert, der LHV kann zwar deine Bescheinigungen abrufen, aber der verwendet das eigene Zertifikat..

                  Bei Wohnungseigentum muss für jede Eigentumswohnung eine Erklärung abgegeben werden, das ist richtig. Wenn ihr aber als Grundstücksgemeinschaft,

                  z. B. als Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus besitzt, muss dafür nur eine Erklärung für alle Miteigentümer eingereicht werden, das ist ja dann kein

                  Wohnungseigentum. Ob du Wohnungseigentum besitzt, musst du doch selbst wissen !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Wenn (fast) jeder nur von Eigentümer schreibt ... aber nicht den feinen Unterschied hervorhebt mit dem Wohnungseigentum und 'sonstigen Gemeinschaften' ... dann kommen eben solche Verwirrungen heraus ...
                    Was denke ich darüber nach ... wenn in diesem Zusammenhang über Eigentümer geschrieben wird ... ich als 'totaler Laie' fühlte mich direkt angesprochen ...
                    Du hast bei #4 auch von mehreren Eigentümern geschrieben und auch keinen Unterschied zwischen 'verschiedenen' Eigentümern gemacht ... Es gibt eben
                    verschiedene Eigentümerkonstellationen ... wie man sieht ...
                    Und genau darin liegt das ganze Durcheinander ... das man so im Internet findet ... wenn man sich informieren will ... weil nicht jeder eben die 'feinen' Unterschiede kennt ...
                    Auch ich mußte sie mir jetzt 'erarbeiten' ...

                    Mit dem LHV ... warum sagt mir dieser das dann nicht ... wenn es doch kein Problem gäbe ... wenn ich mich anmelden würde ...

                    Ich kenne mich nicht aus mit der 'Elster' ... und so kann ich nichts weiter dazu sagen ... ich hoffe nur ... daß es ohne Probleme vonstatten geht ...

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                      #11
                      Du hast bei #4 auch von mehreren Eigentümern geschrieben und auch keinen Unterschied zwischen 'verschiedenen' Eigentümern gemacht .
                      Ich habe von Miteigentum geschrieben und nicht von Wohnungseigentum. Es war eine Antwort auf deinen Beitrag #3, wo nicht von Wohnungseigentum

                      die Rede war.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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