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Steuernachzahlung mit Midi-Job

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    Steuernachzahlung mit Midi-Job

    Hallo und guten Tag,

    wir haben folgenden Sachverhalt:

    Ich bin Steuerklasse 3 und meine Frau hat mit Steuerklasse 5 seit 2021 einen Midi-Job. Nach Eingabe aller Daten und Prüfung von Elster wirft er mir eine Steuernachzahlung von etwa 1000 EUR raus (sonst immer Rückzahlung). Und das bei einem jährlichen Bruttobetrag des Midi-Jobs von etwa 10.000 EUR. Jetzt habe ich mir mal den Spaß gemacht, alle Angaben zum Midi-Job wieder zu löschen. Uns siehe da, wir sind bei einer Steuerrückzahlung von 1300 EUR. Wie kann es ein, dass bei einem Midi-Job mit einem Bruttobetrag von 10.000 EUR und bereits gezahlten 1000 EUR Lohnsteuer, ein Unterschied von 2600 EUR herauskommt? Habe ich da was falsch bedacht? Da lohnt sich so ein Job ja gar nicht wirklich.

    Vielen Dank

    #2
    Bei III/V kann es zu Nachzahlungen kommen, muss es aber nicht. Deswegen sind das Pflichtveranlagungsgründe.

    Es besteht beim Lohnsteuerabzug der Eheleute keine gegenseitige Verknüpfung, d.h. der Arbeitgeber von A kennt nicht die Progression von B und der Arbeitgeber von B nicht die Progression von A. Daher ist es möglich, dass der Lohnsteuerabzug von zu niedrigen Progressionen ausgeht (besser: ausgehen muss) und dadurch Nachzahlungen entstehen.

    Die letztliche Gesamtsteuer ist von den Lohnsteuerklassen unabhängig, aber wenn es Dir nur um das Nachzahlungsproblem geht, könnt Ihr ja die Kombi IV/IV nehmen oder IV/IV mit Faktor, dann wird der Lohnsteuerabzug höher, aber zielgenauer.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,

      vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Das heißt also, dass beim Midi-Job monatlich zu wenig Lohnsteuer abgezogen wurde? Aber warum macht man das? Da wird einem der Midi-Job schmackhaft gemacht mit geringen Abzügen. Und am Ende des Jahres wird das dann wieder kassiert.

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        #4
        Weil es systematisch nicht anders geht, das Endergebnis davon unabhängig ist von der Steuerklasse oder -nicht böse gemeint- viel zu wenig Leute IV/IV mit Faktor in Anspruch nehmen, obwohl dieses Thema seit Jahren / Jahrzehnten in den Medien und in der Politik immer wieder present ist.

        Wer macht den Midi-Job mit "geringen Abzügen" schmackhaft ? Im Gegenteil ist meine Wahrnehmung, dass die Leute eigentlich schon vorher aufschreien, weil Ihnen der Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse V zu hoch erscheint und dies leistungsfeindlich sei. Vielleicht nochmal allgemein dazu: A und B stehen jeweils ihr Grundfreibetrag zu. In den Steuerklassen I, II und IV wird auch jeweils bei A und B dieser Grundfreibetrag berücksichtigt. Bei III/V hat A beide Grundfreibeträge und B keinen und bei VI ist kein Grundfreibetrag, da der bei I-V schon verwendet wurde.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Der Begriff Midi-Job ist sowieso keiner aus dem Steuerrecht, sondern aus dem Sozialversicherungsrecht mit geringeren Beiträgen. Steuerlich ist alles oberhalb der minijobgrenze (450 Euro derzeit) normaler Arbeitslohn, der nach gewählter Steuerklasse versteuert wird. 2.300-2.600 Euro Steuer bei 10.000 Euro Lohn sind 23-26 %, das ist jetzt nicht sensationell viel.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 18.05.2022, 12:22.

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