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EÜR - Welche Zeile für EU Umsätze (OSS)

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    EÜR - Welche Zeile für EU Umsätze (OSS)

    Hallo alle miteinander,

    seit Juli 2021 gilt ja das OSS Verfahren für Umsätze >10.000EUR , die man im EU-Ausland tätigt.

    Nun habe ich für 2021 Umsätze mit 19%, 16%, 20%, 24% usw Mehrwertsteuer.

    Gehören die alle als jeweils separate Position in Zeile 14 - mit entsprechender Beschriftung?

    Und zweite Frage - gibt man die Umsatzsteuer, die auf die EU-Umsätze entfallen (die man über OSS erklärt und abgeführt hat), ebenfalls mit bei der vereinnahmten Umsatzsteuer an? Und dann wieder bei geleistete Vorauszahlungen?
    (Bei OSS sind es ja eigtl keine Vorauszahlungen, da ja keine abschließende Erklärung erstellt wird, richtig?)

    Bzw. hat jemand Links zu zielführenden Seiten hierzu im Netz?
    Googeln hat mich hier nicht wirklich weitergebracht.

    Danke!
    VG
    kitty

    #2
    Diese Betriebseinnahmen gehören zu den in Deutschland nicht steuerbaren Umsätzen, die Umsatzsteuer daraus wird auch nicht an das

    deutsche Finanzamt abgeführt. Das Forum hier ist nicht für Steuerberatung gedacht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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