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Logik Zeile 19 Anlage KAP 2021

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    Logik Zeile 19 Anlage KAP 2021

    Hallo zusammen,

    ein Mandant hat im Jahr 2021 folgende Kapitalerträge ohne Steuerabzug erzielt:

    Aktiengewinne (KAP Zeile 20) = 6.552 Euro
    Stillhalterprämien (KAP Zeile 21) = 11.880 Euro
    Verluste Aktienveräußerungen (KAP Zeile 23) = 5.882 Euro
    Verluste Termingeschäfte (KAP Zeile 24) = 14.828 Euro

    Ergibt nach meiner Logik den folgenden Betrag von -2.278 Euro (+ 6.552 + 11.880 - 5.882 - 14.828). Diesen würde ich gern in Zeile 19 der Anlage KAP eintragen. Dann bekomme ich aber folgenden Hinweis, der ein Weiterarbeiten unmöglich macht:

    Fehlerhinweis Zeile 19 KAP 2021.PNG



    Um die Fehlermeldung "wegzubekommen" muss ich in der Anlage KAP 2021, Zeile 19 mindestens den Wert von 670 Euro erfassen, obwohl dieser rechnerisch nicht korrekt ist. Dies ist lediglich der positive Saldo aus den Gewinnen aus Aktienveräußerungen und den Verlusten aus Aktienveräußerungen.


    Es werden meinem Verständnis nach jedoch die Erfassungen in den Zeilen 21 und 24 zu den Termingeschäften nicht berücksichtigt.



    Zeile 19 KAP 2021.PNG


    Kann mir bitte jemand helfen, wo mein Eingabe- bzw. Verständnisfehler hierbei liegt?

    Danke und Grüße


    Jens Wendlandt
    Angehängte Dateien

    #2
    Der Fehler liegt meines Erachtens darin, dass überlegt wurde, die Verluste aus Termingeschäften (Zeile 24) in den Saldo der Zeile 19 einzubeziehen.

    Das ist aber nicht vorgesehen, die Zeilenerläuterungen sind doch insoweit eindeutig. Wenn ich mich nicht vertippt habe, muss es so aussehen:

    KAP_Ausland.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Warum arbeitet ein "Steuerberater" überhaupt über "Mein ELSTER" und nicht über eine entsprechende Kanzleisoftware z.B. von DATEV?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Warum arbeitet ein "Steuerberater" überhaupt über "Mein ELSTER" und nicht über eine entsprechende Kanzleisoftware z.B. von DATEV?
        Das dürfte eine Frage der Kosten sein, wobei ich mir nicht sicher wäre, dass solche Probleme bei Steuerprogrammen nicht auftreten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke Charlie24 für deine prompte Antwort. Da habe ich am Abend nicht mehr korrekt gelesen, dass die Termingeschäfte eben nicht in Zeile 19 mit eingerechnet werden dürfen... Habe es nicht so mit dem Lesen... Berufskrankheit ...und Termingeschäfte bei Auslandsbrokern sind schon eine echte Herrausforderung.

          @Beamtenschweiß: Da ich meinen Klarnamen nutze, hättest du in der Zeit, in der du den Kommentar geschrieben hast, ja auch googeln können... dann hättest du ganz fix bei XING oder LinkedIn gefunden, dass ich angestellter Steuerberater bin und nur nebenbei eine Kanzlei mit wenigen Mandanten betreue... Da lohnt sich keine Kanzleisoftware...

          Grüße Jens

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der Fehler liegt meines Erachtens darin, dass überlegt wurde, die Verluste aus Termingeschäften (Zeile 24) in den Saldo der Zeile 19 einzubeziehen.

            Das ist aber nicht vorgesehen, die Zeilenerläuterungen sind doch insoweit eindeutig. Wenn ich mich nicht vertippt habe, muss es so aussehen:

            KAP_Ausland.JPG
            Frage: warum gibt es dann die Z22 überhaupt noch, wenn in Z19 Verluste von Termingeschäften überhaupt nicht erfasst werden sollen?

            Kommentar


              #7
              Frage: warum gibt es dann die Z22 überhaupt noch,
              Man kann ja auch Verluste aus Kapitalanlagen haben, die weder aus Aktienverkäufen noch aus Termingeschäften herrühren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Frage: warum gibt es dann die Z22 überhaupt noch, wenn in Z19 Verluste von Termingeschäften überhaupt nicht erfasst werden sollen?
                Die Zeile 22 doch was ganz anderes (nämlich sogenannte "Sonstige Verluste", etwa Kursverluste aus Anleihen oder Zertifikaten).

                Oder meintest du Zeile 21?
                Diese Zeile dient dazu zu ermitteln, ob Verluste aus Termingeschäften gem. Zeile 24 überhaupt ausgeglichen werden können (das geht nämlich nur gegen entsprechende Gewinne).

                Der Grund warum Verluste aus Termingeschäften ausnahmsweise nicht in der Summe enthalten sind ist imho, dass es im inländischen Teil (Zeile 7 bis 17) auch so ist. Und dort ist es so, weil Banken diese Verluste gerade nicht - wie beispielsweise Aktienverluste - direkt verrechnen dürfen (sonst könnte die Höchstgrenze nicht kontrolliert werden).
                Eine Möglichkeit wäre ein weiterer Freistellungsauftrag, aber das ist bislang nicht vorgesehen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von StB Jens Wendlandt Beitrag anzeigen
                  Danke Charlie24 für deine prompte Antwort. Da habe ich am Abend nicht mehr korrekt gelesen, dass die Termingeschäfte eben nicht in Zeile 19 mit eingerechnet werden dürfen... Habe es nicht so mit dem Lesen... Berufskrankheit ...und Termingeschäfte bei Auslandsbrokern sind schon eine echte Herrausforderung.

                  @Beamtenschweiß: Da ich meinen Klarnamen nutze, hättest du in der Zeit, in der du den Kommentar geschrieben hast, ja auch googeln können... dann hättest du ganz fix bei XING oder LinkedIn gefunden, dass ich angestellter Steuerberater bin und nur nebenbei eine Kanzlei mit wenigen Mandanten betreue... Da lohnt sich keine Kanzleisoftware...

                  Grüße Jens
                  Hallo Jens,
                  das gleiche Problem habe ich auch.
                  Jetzt würde mich aber mal interessieren, wo nachzulesen ist, dass die Verluste aus Termingeschäften nicht in Zeile 19 eingerechnet werden dürfen.
                  Ich habe mittlerweile schon einige Steuerberater zu diesem Thema gefragt, doch keiner konnte eine gesicherte Antwort geben. Hier herrscht schon ein sehr unterschiedlicher Wissenstand bzw. Unsicherheit.

                  Bei dem mich betreffenden ausländischen Broker kommen bei CFDs auch noch Ausgleichszahlungen (positiv & negativ) für Dividenden auf den Basiswert dazu.
                  Normalerweise darf man Kosten ja erst mit Schließung des Handels geltend machen.
                  Wie siehst Du das bei diesen Zahlungen?
                  Meines Erachtens müssten dann die positiven Ausgleichszahlungen bei Zufluss steuerbar, die negativen aber erst mit Schließung des Trades anzurechnen sein.
                  Das Gleiche dann mit sogenannten Anpassungen/Bereinigungen, die z.B. als Ausgleich für technische Fehler der Plattform gezahlt oder abgezogen werden.

                  Und JA, die Erklärung von Termingeschäften bei ausländischen Brokern bringt einen echt zum Kot...
                  Vor Allem bei Definitionen im Kontoauszug, die Verwirrung stiften, wie die Bezeichnung "Dividenden" bei CFDs, bei denen es keine echten Dividenden gibt.

                  Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

                  Gruß

                  Jupp
                  Zuletzt geändert von Jupp1604; 13.07.2022, 17:25.

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