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Zwei Elster-Konten - Formular EÜR

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    Zwei Elster-Konten - Formular EÜR

    Hallo zusammen! Ich weiß, dass diese Frage unglaublich dumm klingen wird, aber bitte seht es mir nach. Ich bin was Steuern und Zahlen angeht wirklich eine absolute Null.

    Ich habe ein privates ELSTER-Profil, in dem auch meine Steuer-ID hinterlegt ist. Nachdem ich letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet habe, habe ich mir für dieses auch ein Konto bei ELSTER angelegt. Nun wollte ich auf das Formular EÜR zugreifen, was aufgrund der fehlenden Steuer-ID im 2. Profil (die ist ja im privaten hinterlegt) nun nicht angezeigt wird. Ich werde noch zum Hirsch :-(

    Meine Frage ist nun: Kann ich die Konten irgendwie zusammenführen und macht das überhaupt Sinn? Oder kann ich die steuerliche Erfassung von Konto 2 auf Konto 1 übernehmen? Ich habe ja fürs Unternehmen bereits den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht und daraufhin auf meine Steuernummer erhalten. Aber wie komme ich sonst an die EÜR??

    Danke und liebe Grüße
    Zuletzt geändert von MGr1604; 19.05.2022, 11:20.

    #2
    Mach deine EÜR in deinem Konto mit ID, wozu soll denn ein 2. Konto gut sein ? Falls du bei der 2. Registrierung nur mit E-Mail angemeldet hast,

    müsstest du das Konto erst zu einem vollwertigen Benutzerkonto upgraden, um dort die EÜR machen zu können. Das ist alles überflüssig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mach deine EÜR in deinem Konto mit ID, wozu soll denn ein 2. Konto gut sein ? Falls du bei der 2. Registrierung nur mit E-Mail angemeldet hast,

      müsstest du das Konto erst zu einem vollwertigen Benutzerkonto upgraden, um dort die EÜR machen zu können. Das ist alles überflüssig.
      Warum genau ich das gemacht habe, ist mir jetzt auch nicht mehr schlüssig. Das Dumme ist aber ja, dass ich die steuerliche Erfassung dort drin gemacht habe... Das dürfte dann zum Problem werden, oder?

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        #4
        Nein. Das Konto (bzw. das zugehörige Zertifikat) gibt bloß an, wer die Daten übermittelt hat, weiter nix. Was in den Daten drinsteht (auch: welche Steuernummer), ist vom Konto/Zertifikat völlig unabhängig. Man kann - technisch - mit jedem Konto/Zertifikat jede Steuererklärung für jedermann übermitteln.

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          #5
          Das dürfte dann zum Problem werden, oder?
          Nein, das ist kein Problem. Du hast dort zwar für dein Kleingewerbe den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung übermittelt, aber das zwingt dich ja nicht,

          über dieses Konto Steuererklärungen einzureichen. Lade dir das Übertragungsprotokoll auf deinen Rechner und lösche das Konto anschließend.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für eure Hillfe!!! Das bringt mich weiter.

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              #7
              Unbenannt111.PNG

              Kann mir nochmal jemand helfen? (Wie gesagt, Noob!!!) - habe mir das grade nochmal genau angesehen. Wenn ich die KU-Regelung in Anspruch nehme, wieso habe ich dann bei USt. eine Summe stehen? Edit: Ich scheine die Frage falsch verstanden zu haben und habe Überschuss mit Gewinn gleichgesetzt. Oh man Mist ey... Ich hol mir jetzt nen Steuerberater. Muss ich da jetzt irgendwas veranlassen?
              Zuletzt geändert von MGr1604; 19.05.2022, 12:37.

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                #8
                Nach meiner Erinnerung darf das Feld nicht leer bleiben, wobei auch ein Nullwert akzeptiert worden wäre.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nach meiner Erinnerung darf das Feld nicht leer bleiben, wobei auch ein Nullwert akzeptiert worden wäre.
                  Ich hätte wohl keine Angabe auswählen können. Muss ich da jetzt was veranlassen oder hebt sich das auf, weil ich ja die KU-Regelung angekreuzt habe?

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                    #10
                    Muss ich da jetzt was veranlassen oder hebt sich das auf, weil ich ja die KU-Regelung angekreuzt habe?
                    Nein, du reichst für 2021 eine Umsatzsteuererklärung ein und machst dort die Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nein, du reichst für 2021 eine Umsatzsteuererklärung ein und machst dort die Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer.
                      Laut meinen Kenntnissen reicht als Kleinunternehmer eine EÜR, oder? Sorry für die vielen Fragen, bin froh über die kompetenten Antworten! :-)

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                        #12
                        Kleinunternehmer und EÜR haben nichts miteinander zu tun. Ab wann man Bilanz statt EÜR braucht, ist in § 141 AO geregelt; die Kleinunternehmermöglichkeit dagegen in § 19 UStG.

                        Falls man eines Tages kein Kleinunternehmer mehr ist, kann man ggf. noch die "Istbesteuerung" gemäß § 20 UStG in Anspruch nehmen. Und auch das ist von "EÜR oder Bilanz" völlig unabhängig.

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                          #13
                          Laut meinen Kenntnissen reicht als Kleinunternehmer eine EÜR, oder?
                          In den meisten Bundesländern müssen auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung einreichen,

                          Wofür glaubst du, dass es die Zeilen 33 und 34 auf Seite 3 - B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) denn sonst gibt ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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